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Geht die Kfz-Versicherung bei Verkauf des Autos automatisch auf den Käufer über?
Die Antwort auf diese Frage ist ja, bei einem Autoverkauf von Privat an Privat geht die Versicherung des Fahrzeuges direkt auf den neuen Eigentümer über, das heißt also, dass der Verkäufer die Kfz-Versicherung nicht kündigen kann.
Was gilt es sowohl für Käufer, als auch für Verkäufer zu beachten?
- Das Versicherungsverhältnis besteht nur dann weiter, wenn das Fahrzeug auch noch tatsächlich zugelassen ist. Dabei sollte man sich als Käufer nicht nur auf die Kennzeichen verlassen, in der Zulassungsbescheinigung muss der Wagen tatsächlich noch zugelassen sein.
- Der Käufer genießt also direkt nach dem Kauf einen Versicherungsschutz. Dabei muss sich der Verkäufer keine Sorgen machen, den er behält seinen Schadenfreiheitsrabatt. Der Käufer muss die Versicherung des Vorbesitzers nicht ändern oder kündigen, mit der Ummeldung durch den neuen Besitzer endet der Versicherungsschutz des Vorbesitzers automatisch.
- Der Versicherungsschutz besteht also nur so lange bis der neue Besitzer den gekauften Wagen auf seinen eigenen Namen zulässt. Dazu braucht er dann die Deckungskarte seiner neuen Versicherung.
- Für Käufer gilt es zu beachten, dass das Kaufdatum und die Uhrzeit auf dem Kaufvertrag vermerkt werden, sodass es in einem Schadenfall keine Unklarheiten darüber gibt, wer dafür verantwortlich
Wenn Sie dennoch sicherheitshalber Ihre Versicherung im Vorfelde informieren möchten finden Sie hier ein Musterkündigungsschreiben.
»Kündigung der Kfz-Versicherung weil das Auto verkauft wurde Muster.
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