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Gesetzliche Pflegeversicherung kündigen oder wechseln
»Eine private Pflegeversicherung kündigen
Jedes Mitglied einer Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat versichert, wurde dazu verpflichtet, eine Versicherung für das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzuschließen.
Die gesetzlichen Krankenkassen hatten dazu eine eigenständige Pflegekasse unter ihrem Dach einzurichten, so dass jeder gesetzlich Versicherte automatisch bei seiner gewählten Krankenkasse pflegeversichert ist. Das gilt für Pflichtversicherte ebenso wie für freiwillig Versicherte. Aus dieser automatischen Zugehörigkeit ergibt sich, dass eine separate Kündigung der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht möglich ist.
Der Gesetzgeber hat die Kündigung der Pflegeversicherung an den Wechsel der Krankenkasse geknüpft. Wenn ein Versicherter die Krankenkasse wechselt, dann wechselt er auch automatisch die Pflegekasse.
Die gesetzliche Pflegeversicherung allein bietet auch keinen Grund für einen Wechsel. Die Beiträge sind einheitlich geregelt. Einzige Ausnahme ist der Freistaat Sachsen, der nicht bereit war, den Buß- und Bettag als Feiertag zu Gunsten eines niedrigen Beitrags abzuschaffen. Dafür zahlen die Versicherten etwas mehr in die Pflegekasse ein.
Die Leistungen sind im SGB XI und den Ausführungsbestimmungen sowie den nachfolgenden Gesetzen (z.B. neulich im Pflegestärkungsgesetz) für das gesamte Bundesgebiet einheitlich geregelt.
Die Pflegekassen können hier auch keine sogenannten freiwilligen Zusatzleistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, die eine eventuelle Kündigung rechtfertigen. Es lohnt sich also nur zu wechseln, wenn die neue Krankenkasse besondere Zusatzleistungen, z.B. für die Schwangerschaft oder Zahnarztbesuche, anbietet.
Der Beitragssatz beträgt, im Jahr 2017, für Versicherte mit Kindern 2,55% und 2,80 % für kinderlose Mitglieder.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Gesetzgeber jedes Jahr neu und in gleicher Höhe festgelegt (2017: Bruttoverdienst monatlich 4.350 € monatlich, 52.200 € jährlich)
Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Pflegeversicherung und der Krankenkasse Die Mindestlaufzeit beträgt bei der gesetzlichen Krankenkasse derzeit 18 Monate. Wenn der Versicherter also bereits 18 Monate oder länger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und wechseln möchte, so kann er unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten, jederzeit kündigen, die Pflegekassen wird dann automatisch mit gekündigt.
Bei einer Versicherungsdauer unter 18 Monaten besteht nur die Möglichkeit vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Sonderfall: Wer bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen hat für den gilt in der Regel eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren.
Sonderkündigungsrecht: vorzeitig bzw. fristlos außerordentlich den Vertrag beenden Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter Anderem dann, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Für eine Erhöhung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegekasse gibt es allerdings kein Recht auf Sonderkündigung, da diese vom Gesetzgeber einheitlich festgelegt werden und für jede Pflegekasse gelten. Leider sind die Beiträge in der Regel gleich, so dass sich ein Wechsel nur lohnt wenn bei der neuen Kasse besondere Zusatzleistungen angeboten werden.
Dabei muss in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach bekannt werden der Änderungen gekündigt worden sein. Es reich allerdings schon aus wenn Informationen über die Änderungen ungelesen im Briefkasten liegen.
Auch wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt kann vorzeitig gekündigt werden.
Wenn ein ausreichender Grund vorliegt, der es einem unzumutbar macht die Versicherung weiter fortzuführen kann ebenfalls der Vertrag fristlos außerordentlich gekündigt werden.
Ein denkbarer Grund wäre ein Umzug in das nicht europäische Ausland, da die Krankenkasse dort nicht leistet. In einem solchen Fall wird von der Krankenkasse eine Kopie der Abmeldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt und meist auch ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung verlangt.
In jedem Fall muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt werden und falls Nachweise vorhanden sind so sollten diese in Kopie beigefügt werden.
Widerruf des Abschlusses oder eines Wechsels Ein Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Recht sein Wechsel, zu einer anderen Krankenkasse, zurück zu nehmen, solange die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung besteht ein 2-wöchiges Widerrufsrecht für die private Krankenversicherung.
»Kündigung einer privaten Krankenversicherung
Kündigung der Krankenkasse Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung der Krankenkasse, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Krankenkasse Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Name der Krankenkasse Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung bei der XY-KrankenkasseSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der XY-Krankenkasse, mit der Nummer K123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung / den Zusatzbeiträgen ab dem XX.XX.20XX kündige ich meine Mitgliedschaft in der XY-Krankenkasse zum Änderungszeitpunkt. Oder: wegen meines Umzug in das nicht europäische Ausland kündige ich, meine Mitgliedschaft in der XY-Krankenkasse, außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine Kopie meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und meiner Auslandskrankenversicherung finden Sie anbei. Meine Vertragsnummer lautet: K123456. ) Hilfsweise kündige ich die Krankenversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die damit verbundene Pflegeversicherung kündige ich im gleichen Zuge. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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