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Google Play Abonnement - Kündigung & Widerruf

 
Smartphones und Tablets erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Das gilt besonders für Android Geräte. Applikationen, Spiele und Software für das Mobilgerät können im Google Play Store gekauft werden. Neben Einmalzahlungen gibt es hier unter anderem auch Abonnements. Doch wie kann man diese kündigen oder widerrufen?

Wichtig: Es reicht nicht aus die App zu löschen, denn damit ist ein Abo nicht beendet, sondern läuft weiter, auch wenn es nicht genutzt wird.

So kann bei Google Play gekündigt werden: Kündigungen von Abonnements lassen sich im Google Play Store direkt über das Smartphone oder Tablet durchführen. Dazu muss der Store geöffnet werden.

Anschließend ist im Menü unter der Option Applikationen die Auswahl Meine Applikationen zu selektieren oder je nach Version der Punkt Abos.

Die sich öffnende Seite zeigt alle installierten Applikationen sowie verfügbare Updates an. Im oberen Bereich gibt es drei Reiter, von denen einer Abonnements heißt. Wird dieser ausgewählt, dann werden alle aktuellen Abonnements und deren Fälligkeit sichtbar.

Mit einem Klick auf das entsprechende Abo, kann dieses dann gekündigt oder modifiziert werden. In jedem Fall bleibt das Abonnement jedoch aktiv, bis der aktuelle Zeitraum abgelaufen ist. Es wird dann lediglich nicht mehr erneuert.

Kündigungsfristen gibt es in diesem Fall keine, sodass Abonnements auch noch am letzten Tag vor der Fälligkeit gekündigt werden können.

Sofortige Kündigung von Abonnements Diese Kündigungen werden in der Regel nicht über Google Play verwaltet, sondern direkt über den Entwickler der gewünschten App. Sofortige Kündigungen und ggf. die Rückerstattung der bezahlten Kosten muss über den Kundensupport des Entwicklers erfolgen.

Hier sieht die Situation weitaus komplizierter aus: jeder Entwickler hat eigene Richtlinien für eine fristlose Kündigung sowie für die Rückerstattung von Kosten, sodass es sinnvoll ist, sich hier im Vorfeld ausführlich zu informieren.

Widerrufsrecht Bei einem Online abgeschlossenen Vertrag hat ein Kunde entsprechend §355 BGB ein Widerrufsrecht. Dieses Recht beginnt mit dem Vertragsabschluss und ist auf 14 Tage befristet.

Mit der Nutzung von Google Play verzichtet ein Kunde jedoch auf sein in Widerrufsrecht. Das Amtsgericht Neumarkt (AZ 1 C 28/15) hat dieses in einem Urteil für rechtens erklärt. Dennoch ist nicht klar ob dies nach Europarecht zulässig ist und es könnte theoretisch, je nach Vertrag, vor Gericht, ein Erfolg erzielt werden.

Es gibt also für die Applikationen und Abonnements im Google Play Store in der Regel keine Möglichkeit zum Widerruf. Einzig wenn die Software nicht funktioniert, Fehler aufweist, oder zum Beispiel ein Fehler in der Produktbeschreibung vorliegt, ist eine Kündigung und Rückerstattung der Kosten möglich.

Diese wird jedoch bei Abos nicht über Google Play abgewickelt, sondern muss direkt über den Support der Software Entwickler erfolgen. Je nach Unternehmen ist die Abwicklung mitunter sehr langwierig und kompliziert.

Verträge und Laufzeiten In der Regel haben Google Abonnements feste Laufzeiten. In vielen Fällen kann der Nutzer hier zwischen mehreren Optionen wählen. So gibt es etwa die Möglichkeit, Abonnements monatlich, im Quartal, halbjährlich oder jährlich zu bezahlen.

Wurde das Abo einmal bezahlt und aktiviert, dann ist es aktiv bis der Zeitraum abgelaufen ist. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nur im Sonderfall über den Entwickler möglich. Innerhalb der Laufzeit kann das Abonnement jedoch regular gekündigt werden. Es läuft dann aus und wird nicht mehr verlängert.


 
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