Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING)

 
Der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (kurz: DING) ist ein Verbund verschiedener Verkehrsunternehmen und bietet die verschiedene Fahrkarten-Abonnements an. So unter anderem die Jahreskarte, das Ticket 65plus, Schülermonatskarten (auch für Auszubildende), Juniormonatskarten und Profitickets.

Die Kündigungsbedingungen, für diese Fahrkartenabonnements, sind im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und auch in den Tarifbestimmungen des Donau-Iller-Nahverkehrsverbunds (DING) geregelt. Darüber hinaus können im Vertrag mit dem Kunden abweichende Regelungen getroffen worden sein.

Im Nachfolgenden wird genauer erklärt wann und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrkartenabo, beim DING, gekündigt werden kann und was es dabei zu beachtet gilt.

Kündigungsfrist Die Fahrkarten werden für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abonniert. Ein Abonnement, der Jahreskarte, Ticket 65plus, etc., kann bis zum 15ten des Vormonats zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Wird nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am 15ten bei der DING-Ausgabestelle vorliegen. Die Fahrkarte muss anschließend spätestens am 5ten Tag nach Ablauf des letzten Monats abgegeben worden sein damit das Abonnement als beendet gilt. Wird dies versäumt, so ist das Abonnement für jeden angefangen Monat weiterzuzahlen.

Tipp: Das Abonnement kann auch vor der Mindestlaufzeit, zum Ende eines jeden Kalendermonats, gekündigt werden, dann ist jedoch für jeden Abomonat die Differenz zur Monatskarte für Jedermann nachzuzahlen.

Hinweis: Im eigenen Vertrag kann theoretisch eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart worden sein, daher sollte insbesondere bei Spezialtarifen, wie zum Beispiel dem Profiticket, nachgeprüft werden.

Widerrufsrecht bei neuen Abonnements Für Fahrkartenabonnements gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe §312 Absatz 8 BGB und §355 BGB) leider nicht, da ein solches Recht für Beförderungsdienstleistungen ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Fahrkartenabonnements beim DING können, bei Vorliegen eines ausreichenden Grundes auch vor der vereinbarten Laufzeit, und ohne das die vereinbarten Kündigungsfrist eingehalten werden muss, beendet werden. Meist ist dies jedoch nicht erforderlich da wie zuvor beschrieben auch zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden kann.

Im Folgenden Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Abonnements:

  • Bei einer Tarifänderung oder Tariferhöhung kann zum Ende des Monats vor der Erhöhung außerordentlich gekündigt werden. Falls die Tariferhöhung nicht an einem Monat beginnen sollte, so kann zum Ende des Monats gekündigt werden.

    Die Kündigung muss dabei jedoch bis zum 20ten des Nachfolgemonats, nach dem Monat in welchem die Änderungen bekanntgegeben wurden, erfolgen.

    Wichtig: Die Fahrkarte muss spätestens 3 Kalendertage nach Inkrafttreten der Tarifänderungen bei der Ausgabestelle abgegeben worden sein ansonsten ist für jeden Tag 1/30 des neuen Beförderungsentgeltes zu zahlen. Wird die Abgabe verweigert ist für jeden Monat der Preis einer Monatskarte für Jedermann zu zahlen.

  • Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Wechsel des Arbeitsplatzes, Umzug an einen Wohnort außerhalb des Verbundraumes kann auch innerhalb der Mindestlaufzeit zum 15ten des Vormonats gekündigt werden ohne das eine Nachberechnung erfolgt.

    Es ist davon auszugehen, dass die Ausgabestelle entsprechende Nachweise (z.B. Kopie der Kündigung des Arbeitgebers) verlangt.
  • Bei Mutterschaft oder Erziehungsurlaub oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen welche der Kunde nicht vorhersehen konnte kann zum 15ten des Vormonats zu jedem Monatsende gekündigt werden ohne, dass eine Nachberechnung stattfindet.

    Entsprechende Nachweise sollten in Kopie der Kündigung beiliegen.
  • Wenn der Kunde verstorben ist so können die Erben vorzeitig 15ten ein Vormonates zu jedem Monatsende kündigen, ohne dass Sie eine Nachberechnung bezahlen müssen.

    Als Nachweis gilt eine Kopie der Sterbeurkunde.
  • Falls nicht abgebucht werden kann so kann das Abonnement vom Verkehrsunternehmen fristlos gekündigt werden. Falls die Abgabe verweigert wird, so muss für jeden Monat der Preis einer Monatskarte für Jedermann gezahlt werden.

  • Üblicherweise wird im Falle einer längeren Erkrankung Fahrgeld erstattet, sofern die Erkrankung einen Reiseunfähig macht und mindestens 15 Tage andauert. Die Reiseunfähig muss durch einen ärztlichen Attest, einen Nachweis eines Krankenhauses oder der Krankenkasse nachgewiesen werden. Für jeden Krankheitstag wird dann 1/360 des Jahrespreises erstattet.

    Wichtig: Die Erstattung muss so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von einem Monat, nach Ende der Erkrankung beantragt werden.

  • Bei Schüler- und Azubi-Tickets ist mitzuteilen wenn die Ausbildung beendet wird. Ein Abonnement kann dann üblicherweise vorzeitig beendet werden. Schüler können üblicherweise auch bei Umzug oder Schulwechsel kündigen, sofern das Ticket am neuen Wohnort oder Schulort nicht mehr genutzt werden kann.


Wichtig: Die Fahrkarte(n) müssen bei einer vorzeitigen Kündigung unbedingt so schnell wie möglich zurückgegeben werden, da ansonsten der Fahrpreis weiterhin gefordert oder sogar monatlich der Preis für eine Monatskarte für Jedermann gefordert wird.

Inhalt und Form der Kündigung Die Kündigung des Fahrkartenabos muss schriftlich erfolgen und die Fahrkarte ist nach dem Monatsende so schnell wie möglich zurück zu geben.

Das Kündigungsschreiben sollte Name und Adress, sowie sicherheitshalber auch die Vertrags- beziehungsweise Ticketnummer enthalten.

Darüber hinaus ist selbstverständlich zu nennen welcher Vertrag und zu welchem Datum gekündigt wird. Mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" kann auch der DING gebeten werden den Beendigungstermines zu ermitteln.

Kündigungsadresse und Versand Gekündigt werden kann per Post, und beim DING-Kundenzentren.

Die Anschrift des Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) hängt davon ab bei welcher Ausgabestelle das Tickt abonniert wurde. In der Regel ist dies auf dem Ticket oder der Rückseite vermerkt.

Üblicherweise handelt es sich um eine der folgenden Adressen:

DB ZugBus Regionalverkehr
Bodensee GmbH (RAB)
Karlstraße 31–33
89073 Ulm

Verkehrsverbund DING
Verbundbüro Biberach
Bahnhofstr. 10
88400 Biberach

SWU Verkehr GmbH
Bauhoferstraße 9
89077 Ulm

Es empfiehlt sich die Kündigung und auch die Fahrkarte per Post als ein Einschreiben-Rückschein zu schicken oder persönlich in der Ausgabestelle oder einem Servicecenter abzugeben und dabei um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.

Wichtig: Damit keine weiteren Kosten entstehen sollten unbedingt so schnell wie möglich die Fahrkarte zurückgegeben werden. Am besten wird das Ticket einfach in einer der Service- oder Ausgabestellen abgegeben (Hinweis: Dabei sollte einem die Abgabe unbedingt quittiert werden.)

Kündigung beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) Muster


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Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
DB ZugBus Regionalverkehr
Bodensee GmbH (RAB)
Karlstraße 31–33
89073 Ulm

Verkehrsverbund DING
Verbundbüro Biberach
Bahnhofstr. 10
88400 Biberach

SWU Verkehr GmbH
Bauhoferstraße 9
89077 Ulm

Wichtig: Adresse der Ausgabestelle auf Fahrkarte abgleichen.
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkarten-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Alternativ, sofern zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehe / die Ausbildung/den Schulbesuch beenden werde, kündige ich hiermit das VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Oder falls gewünscht: Ich kündige das VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement hiermit zum nächstmöglichen Monatsende. Bitte teilen Sie mir mit welchen Differenzbetrag ich nachzahlen muss. )

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Die Vertragsnummer lautet: GV1234567.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungstermines zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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