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Kündigung beim KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH)
Der Verkehrsverbund KVSH bietet neben Einzelfahrausweisen auch diverse Monatskarten. Diese sind in die Gruppe der Erwachsenen und Kinder untergliedert. Weiterhin gibt es Abos für Firmen bzw. Behörden und Semestertickets für Studierende.
Weiterhin sind Regio-Abos möglich. Diese sind für Berufstätige bzw. Vielfahrer, Schüler, Azubis oder Studierende zu empfehlen. Die Regio-Abos gelten für mindestens zwölf Monate. Voraussetzung ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Dabei können unter Anderem die Tarife RegioMonat, RegioAbo, Regio60plus, JobTicket BW und für Schüler, Azubis und Studierende RegioMonat S, RegioAbo S, Das SchülerKreisTicket (SKT), sowie das Semesterticket abonniert werden.
Die Kündigungsregelungen für die Fahrkartenabonnements sind, im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den Tarifbestimmungen des KreisVerkehr Schwäbisch Halls (KVSH) und auch durch den erhaltenen Vertrag geregelt.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann das Fahrkartenabo wieder beendet werden kann.
Kündigungsfrist Die Laufzeit bei den verschiedenen Abonnements, wie RegioAbo, Regio60plus, RegioAbo S und SchülerKreisTicket (SKT) beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Die Kündigung muss dabei bis zum 20. des Vormonats bei der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH eingegangen sein. Nach der Kündigung wird der Ausweis ungültig bzw. die Chipkarte gesperrt. Bis zum 20. des Folgemonats nach der Kündigung ist der Ausweis bzw. die Chipkarte zurückzugeben.
Tipp: Es ist auch möglich das Abonnement zu einem beliebigen Monatsende, spätestens zum 20ten des Vormonats, zu kündigen,
Hinweis: Dann wird falls das Abo weniger als 12 Monate bestanden hat für alle genutzten Monate der Preis für eine normale Monatskarte berechnet und es ist die Differenz nachzuzahlen.
Ein weiteres Angebot stellt das Drei-Monats-Ticket dar. Dieses Ticket ist in bestimmten Konstellationen für Studierende möglich und fest für den Zeitraum von drei Monaten fixiert.
Wichtig: Nach einer Kündigung wird die Fahrkarte ungültig und ist auch, wenn der Chip gesperrt wird bis zum 3ten des nachfolgenden Monats zurückzugeben, damit keine weiteren Kosten entstehen.
Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Für die Fahrkartenabonnements beim KVSH gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe auch §312 Absatz 8 BGB und §355 BGB) nicht, da im gesetzlichen Widerrufsrecht Beförderungsleistungen ausgeschlossen sind.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen eines wichtigen und ausreichenden Grundes kann das Fahrkartenabo beim KVSH auch zu einem Termin vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag auch vorzeitig beendet werden, sofern eines im Vertrag oder den Tarifbestimmungen vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.
In diesem Fall ist dann auch nicht die Differenz zu einer normalen Monatskarte nachzuzahlen.
Im folgenden typische Gründe für eine solche vorzeitige Beendigung des Fahrkartenabonnements:
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Im Falle einer Preiserhöhung kann zum Ende des Monats vor der Tariferhöhung außerordentlich gekündigt werden. Sollte die Erhöhung ausnahmsweise nicht zu einem Monatsende erfolgen so kann bis zum Ende des Monats gekündigt werden in welchem die Erhöhung erfolgt.
Die Kündigung sollte dabei spätestens bis zum 10ten des nachfolgenden Monats beim Verkehrsunternehmen angekommen sein.
Eine Tarifanpassung wird im Voraus auf der Webseite des Unternehmens oder auf anderen Wegen mitgeteilt. - Im Falle eines Umzugs in ein Gebiet in welchem die Fahrkarte nicht mehr genutzt werden kann sollte der fristlosen Kündigung eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes, beziehungsweise bei einer Auswanderung eine Kopie der Abmeldung beigefügt werden.
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Bei einer chronische Erkrankung des Fahrgastes muss der fristlosen Kündigung als Nachweis, der Attest des behandelnden Arztes, des Krankenhauses oder ein Bericht der Krankenkasse, beiliegen.
Handelt es sich nur um eine länger andauernde Erkrankung wird vom Verkehrsunternehmen unter Umständen nur eine zeitweise Stilllegung des Abonnements akzeptiert. Bei einer solchen Pause (maximal 12 Monate) ist für den nicht genutzten Zeitraum nicht zu zahlen, der Vertrag verlängert sich jedoch um den Pausenzeitraum. - Verstirbt der Abonnent kann gegen Vorlage der Sterbeurkunde außerordentlich gekündigt werden.
Inhalt der Kündigung Die Kündigung des KVSH_Fahrkartenabos muss schriftlich erfolgen. Weiterhin muss das gewünschte Kündigungsdatum integriert werden oder aber es wird mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" gebeten, dass der KVSH den Termin berechnet.
Inhaltlich muss das Kündigungsschreiben den Vor- und Nachnamen der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners und die aktuelle Wohnanschrift enthalten.
Neben Angabe von Namen und Adresse sollte das Kündigungsschreiben am besten die Vertragsnummer oder die Nummer des Tickets enthalten.
Weiterhin sollte die Kundennummer und wenn vorhanden die Kartennummer integriert werden. Zudem ist das jeweilige Abo, welches gekündigt werden soll, zu benennen.
Grundsätzlich ist in die Kündigung eine eindeutige Willenserklärung mit dem Inhalt des Wunsches der Kündigung zu formulieren.
Die Forderung einer Übersendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung inklusive des Vertragsbeendigungszeitpunktes kann zusätzlich mit formuliert werden. Eine Kündigungsbestätigung kann im Bedarfsfall als Nachweis des Eingangs hilfreich sein.
Um die fristgemäße Zustellung bei KVSH sicherzustellen und nachvollziehen zu können, kann es empfehlenswert sein, den Versand der Kündigung per Einschreiben-Rückschein durchzuführen.
Kündigungsadresse und Versand Die Kündigung ist an folgende Adresse zu übermitteln:
KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH
Am Spitalbach 20
74523 Schwäbisch Hall
Fax: 0791 / 970 10 50
Ausnahme: Beim SchülerKreisTicket (SKT) müssen die Kündigung und die Rückgabe der Karten beim Schulsekretariat erfolgen.
Sicherheitshalber empfiehlt es sich entweder die Kündigung zu Faxen und den Sendebericht aufzubewahren oder per Post, als Einschreiben-Rückschein, zu kündigen.
Alternativ ist es auch möglich die Kündigung persönlich abzugegeben, dann sollte jedoch darauf geachtet werden, dass einem eine schriftliche Kündigungsbestätigung ausgestellt wird.
Wichtig: Die Fahrkarte muss bis zum 3ten des nachfolgenden Monats zurückzugeben werden, damit die Kündigung wirksam ist und keine weiteren Kosten entstehen.
Kündigung beim KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) Muster
»Einfach mit dem Generator, für ein Abo beim KVSH, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH Am Spitalbach 20 74523 Schwäbisch Hall |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Fahrkarten-AbonnementsSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement beim KVSG ordnungsgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement beim KVSH vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende. Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehen werde kündige ich hiermit das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement beim KVSH außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Oder: Auf Grund der Preiserhöhung kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement beim KVSH außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Optional: Die Vertragsnummer / Ticketnummer lautet: KV1234567.) (Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über die erfolgte Löschung zu informieren.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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