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Kündigung beim Lohnsteuerhilfeverein
Jedes Mitglied, das sich aufgrund seiner Einkünfte kein professionelles Steuerbüro leisten kann und dessen Einnahmen bei Einzelveranlagung 13 000 € und bei Zusammenveranlagung 26 000 € pro Jahr nicht überschreiten, bekommt dort für seinen Mitgliedsbeitrag kompetente Hilfe in Steuerfragen.
Diese umfasst neben der Erstellung der Steuererklärungen auch Antragsstellungen, Versendung an das zuständige Finanzamt, Prüfung der Steuerbescheide und gegebenenfalls auch Vertretung bei der Klage vor dem Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof in München hat 2009 entschieden, dass die Lohnsteuerhilfevereine ihre Beiträge nach Einkommen ihrer Mitglieder staffeln dürfen: pro 5000 € Einkommen erhöht sich der Jahresbeitrag um 5 €.
Was aber, wenn man diese Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen will oder darf, beispielsweise aufgrund von Umzug, höherem Einkommen usw.? In all diesen man seine Mitgliedschaft in diesem Lohnsteuerhilfeverein kündigen. Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen und sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein an den Verein geschickt werden. Damit hat das Mitglied einen Beleg, dass seine Kündigung fristgerecht beim Verein zugestellt wurde.
Zuvor sollte sich jeder, der seine Mitgliedschaft kündigen will, auf alle Fälle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anschauen.
Kündigungsfrist beim Lohnsteuerverein Die Kündigungsfrist liegt je nach Verein zwischen ein und drei Monaten und kann in der Regel nur zum Jahresende, oder zum Ende des Abrechnungszeitraumes, erfolgen. In Bochum, Hamburg, Frankurt und Kiel gilt eine Frist von drei Monaten zum Jahresende.
Wird das Kündigungsschreiben zu spät zugestellt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr. Außerdem wird eine Kündigung grundsätzlich nur dann angenommen, wenn alle fälligen Beiträge bezahlt sind.
Fristlose außerordentliche Kündigung bei einem lohnsteuerverein Eine außerordentliche Kündigung ist in der Satzung des Lohnsteuerhilfevereins meist nicht geregelt. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man nennt wichtige Gründe oder man kann sich mit dem Verein gütlich auf eine vorzeitige Kündigung einigen.
Denkbare wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind:
- Wenn der Verein nicht mehr bereit ist zu beraten, da das Einkommen zu hoch ist
- Wenn man Auswandert und nachweislich nicht mehr in Deutschland gemeldet ist
- Bei Arbeitslosigkeit
- Beim Tod des Mitglieds
Was sollte das Kündigungsschreiben an den Lohnsteuerverein enthalten? Das Kündigungsschreiben kann formlos sein, es sollte aber folgende Daten enthalten:
- Name des Vereinsmitglieds
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort
- Adresse des Lohnsteuerhilfevereins
- Mitgliedsnummer
- Datum
- Ein Betreff z.B.: Kündigung des Mitgliedschaft beim Lohnsteuer XY e.V.
- Kündigungstermin, ggfls. "zum nächstmöglichen Termin"
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
- Bitte um Bestätigung des Kündigungstermins
- Unterschrift
Kündigungschreiben Lohnsteuerhilfeverein Muster
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Kündigungsschreiben Lohnsteuerhilfeverein Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Lohnsteuerhilfeverein Strasse und Nr. Plz. und Ort. |
Maria Mustermann Mustergasse 2 12346 Musterstadt |
Kündigung meiner Migliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein XYSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im XY, mit der Mitgliedsnummer LH123456, ordentlich zum XX.XX.20XX. (Oder: Da ich ab dem XY mehr als X € im Jahr verdiene / ins Ausland auswandere (Beleg anbei) kündige ich zu diesem Zeitpunkt fristlos außerordentlich die Mitgliedschaft.) Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte überweisen Sie den gegenwärtigen Betrag sowie die folgenden Zinserträge auf mein angegebenes Referenzkonto (Kontonummer: 123414, Bankleitzahl: 1234123). Ferner bitte ich Sie mir die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Maria Mustermann |
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