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Kündigung der Großraum-Verkehr Hannover (GVH)
Die Kündigungsbedingungen für diese Abonnements sind, im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in den Tarifbestimmungen des Großraum-Verkehr Hannovers (GVH) geregelt. Darüber hinaus gelten auch die Regelungen im Vertrag mit dem jeweiligen Kunden.
Im Folgenden wird erklärt wie und wann ein Fahrkartenabo, beim GVH, wieder beendet werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Die Fahrkarten werden üblicherweise entweder im Halbjahresabo oder im Jahresabo abonniert. Das Abonnement kann bis vor dem 10ten des letzten Monats der Laufzeit (Kündigungsfrist) gekündigt werden. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung spätestens am 10ten beim bei der Abonnementzentrale oder einer GVH Servicestelle vorliegt.
Falls nicht gekündigt wird verlängern sich die Jahres-Abonnements um ein weiteres Jahr. Die GVH MobilCard Ausbildung verlängert sich dabei höchstens bis zum Ende der Ausbildung.
Tipp: Ein Abonnement kann auch vor dem vereinbarten Ende zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Wird ein Abonnement jedoch vor der vereinbarten Laufzeit gekündigt so ist die Differenz zu vergleichbaren Einzelkarten nachzuzahlen.
Hinweis: Im eigenen Vertrag kann theoretisch eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart worden sein, daher sollte insbesondere bei Spezialtarifen sicherheitshalber dort nachgeprüft werden oder unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist (Maximalfrist) gekündigt werden.
Wichtig: Eine Fahrkarte muss bei einer frühzeitigen Kündigung unbedingt zurückgegeben werden. Auch bei einer normalen Kündigung sollte eine Rückgabe stattfinden um ein Risiko von weiteren Gebühren zu vermeiden.
Widerrufsrecht bei neuen Abonnements Bei Fahrkartenabonnements besteht leider kein gesetzliche Widerrufsrecht (siehe §312 Absatz 8 BGB und §355 BGB), da ein solches Recht für Beförderungsdienstleistungen ausgeschlossen wird.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Grundsätzlich gilt auch, dass Fahrkartenabonnements, beim Vorliegen eines ausreichenden Grundes, vor der vereinbarten Laufzeit und ohne eine Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden können. Auf Grund der zuvor genannten Möglichkeit zu jedem Monatsende zu kündigen ist dies jedoch meist nicht erforderlich.
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Bei einer Tariferhöhung oder einer anderen nachteiligen Veränderung des Tarifes kann zum Tage des
Inkrafttretens der Tarifänderung außerordentlich gekündigt werden.
Wichtig: In diesem Fall müssen die AboCards spätestens am 3ten Kalendertag, nach Inkrafttreten der Tarifänderung, bei der Abonnementzentrale vorliegen. -
Bei einer Krankheit mit Bettlägerigkeit von 7 bis hin zu 60 Tagen Dauer kann für jeden Krankheitstag eine Erstattung von 1/30 des Monatsbetrages verlangt werden. Dies muss dabei durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer Bescheinigung eines Krankenhauses nachgewiesen werden.
Wichtig: Eine Nachweis muss innerhalb von 14 Tagen nach Krankheitsende bei der Abonnementzentrale vorliegen. - Bei Schüler- und Azubi-Tickets sollte mitgeteilt werden wenn die Ausbildung beendet wird und das Abonnement kann dann in der Regel vorzeitig beendet werden, ohne das es zu weiteren Kosten kommt. Schüler können üblicherweise auch bei Umzug oder Schulwechsel kündigen, wenn das Ticket nicht mehr genutzt werden kann.
Wichtig: Die Fahrkarte(n) müssen bei einer vorzeitigen Kündigung unbedingt so schnell wie möglich zurückgegeben werden, da ansonsten der Fahrpreis weitergefordert wird.
Inhalt und Form der Kündigung Die Kündigung des Fahrkartenabos hat schriftlich zu erfolgen. Neben Angabe von Namen und Adresse sollte das Kündigungsschreiben sicherheitshalber auch die Vertrags- beziehungsweise Ticketnummer enthalten.
Darüber hinaus muss selbstverständlich genau benannt werden das und zu welchem Datum gekündigt wird. Alternativ kann auch mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" der GVH gebeten werden den Beendigungstermines zu berechnen.
Kündigungsadresse und Versand Gekündigt werden kann per Post, und beim GVH-Kundenzentren.
Die Anschrift des Großraum-Verkehr Hannover (GVH) lautet:
GVH Abonnementzentrale
Karmarschstraße 30/32
30159 Hannover
Fax: 0511 / 1668 2010
E-Mail: info@gvh.d e
Es empfiehlt sich die Kündigung per Post als ein Einschreiben-Rückschein zu verschicken, zu ein Fax zu senden (unbedingt den Sendebericht aufbewahren), oder die Kündigung persönlich in einem Servicecenter abzugeben und dabei um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
Wichtig: Damit keine weiteren Kosten entstehen sollten unbedingt so schnell wie möglich alle Ticket(s) zurückgegeben werden. Am besten wird das Ticket einfach in einer der Servicestellen abgegeben und sich die Abgabe quittiert.
Kündigung beim Großraum-Verkehr Hannovern (GVH) Muster
»Einfach mit dem Generator, für ein Abo beim GVH, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Großraum-Verkehr Hannover (GVH) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
GVH Abonnementzentrale Karmarschstraße 30/32 30159 Hannover |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Fahrkarten-AbonnementsSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement ordnungsgemäß zum XX.XX.20XX. ( Alternativ, falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehe / die Ausbildung/Schule beenden werde, kündige ich hiermit das VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Oder falls gewünscht: Ich kündige das VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement hiermit zum nächstmöglichen Monatsende. Bitte teilen Sie mir mit welchen Betrag ich als Differenz nachzahlen muss. ) Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Die Vertragsnummer lautet: GV1234567.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungstermines zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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