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Kündigung der Musikstunde
Allerdings entsprechen diese sogenannten Verträge nicht immer den rechtlichen Anforderungen und können bei einer Kündigung durchaus angefochten werden. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass auch Mitgliedsverträge der Kontrolle durch das AGB unterliegen. Schüler einer Musikschule dürfen nicht schlechter gestellt werden, als es das AGB vorsieht.
Fristlose außerordentliche Kündigung der Musikstunde Ein häufiger Streitpunkt sind die Laufzeiten der Verträge. Natürlich haben die Musikschulen den Wunsch, ihre Schüler so lange wie möglich an sich zu binden. Nicht selten werden deshalb Verträge mit einer sehr langen Laufzeit abgeschlossen. Eine andere gern genutzte Möglichkeit, Kunden für lange Zeit an sich zu binden sind Klauseln im Vertrag, die den Kunden selbst bei Krankheit oder Wohnungswechsel nicht von seiner Zahlungspflicht entbinden.
Dazu gibt es gleich mehrere Urteile vom Landesgericht Düsseldorf. Das Urteil vom 08.11 1990 ist unter der Nummer 8 O 343/90 zu finden, die Urteile vom 25.10. 1990 unter den Nummern und 8 O 318/90 + 8 O 223/90. Diese Urteile belegen ganz eindeutig, dass auch Schüler einer Musikschule das Recht haben, ihre Mitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zu kündigen.
Automatische Verlängerung von Musikschulverträgen Nicht ganz einige sind sich die Gerichte, wenn es darum geht, dass der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert wird, wenn er nicht zum Ablauf fristgemäß gekündigt wird. Unter dem Aktenzeichen XII ZR 193/95 des Bundesgerichtshofes steht, dass diese Klauseln wirksam sind, solange sich der Vertrag nur um ein weiteres Jahr verlängert. Es gibt allerdings auch Gerichte, die eine andere Auffassung vertreten. Für sie bedeutet eine Verlängerung, dass die Interessen der Schüler stark eingeschränkt werden. Auf einen Versuch, die Kündigung der Musikschule oder Musikstunden über ein Gericht durchzusetzen, sollte man es allerdings nicht ankommen lassen.
Die Musikstunde richtig kündigen Auf jeden Fall muss der Vertrag mit der Musikschule schriftlich gekündigt werden. Welche Fristen dabei einzuhalten sind, ist im Vertrag geregelt. Die Fristen reichen von 2 Wochen bis 3 Monate.
Ach hier sind sich die Gerichte in ihren Urteilen nicht ganz einig, während einige eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen betrachten, vertreten andere Richter die Auffassung, dass drei Monate noch im Rahmen sind.
Anders sieht es aus, wenn dem Kunden nur ein ganz bestimmter Termin innerhalb des Jahres eingeräumt wird, um den Vertrag mit der Musikschule zu kündigen. Unter dem Aktenzeichen 132 C 10555/98 vom AG Dortmund werden solche Klauseln als ungültig erklärt, weil sie das Entscheidungsrecht des Schülers zu stark einschränken.
Am besten ist es, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu schicken, damit es später nicht zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
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Kündigungsschreiben Musikstunde Muster:
Name des Anbieters/Musiklehrers Musterstrasse 1 12345 Musterstadt |
Maria Mustermann Mustergasse 2 23456 Musterhausen |
Kündigung des Musikunterrichts zum XX.XX.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Musikunterricht (optional: meiner Tochter XY/meines Sohnes XY), ordentlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zum XX.XX.20XX. Im Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, kündige ich hiermit hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt. M.Mustermann Maria Mustermann |
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