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Kündigung einer Lastschrift
Rechte beim kündigen des Lastschriftverfahren: Generell kann man das Lastschriftverfahren jedem Unternehmen entziehen. Allerdings wird die Kündigung sicherlich folgen haben, sofern es sich z.B um einen Kreditvertrag handelt, bei dem man sich vertraglich dazu verpflichtet hat, regelmäßige Zahlungen zu leisten. So kann es zu Versäumnis- oder Mahngebühren kommen, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass das Unternehmen rechtzeitig von der Kündigung der Lastschrift in Kenntnis gesetzt wird.
Einige Unternehmen haben jedoch in ihren Verträgen die Pflicht der Zahlung per Einzugsermächtigung festgeschrieben. Bei diesen Verträgen sollte die Einzugsermächtigung nicht gekündigt werden, wenn der Vertrag noch fortgeführt werden soll oder muss.
Es gibt in der Regel ein Vertragswerk (AGB), des jeweiligen Unternehmens, wo solche Fälle geregelt sind. Sollten die Zahlungen auf anderem Wege beglichen werden, indem man den fälligen Betrag selbst überweist, dürfte dies kein Problem sein, sofern der Empfänger damit einverstanden ist.
Kündigungsfrist und außerordentliche Kündigung: Es gibt keine Kündigungsfrist bei Lastschriften. In der Regel benötigen die Banken jedoch einige Tage bis zu, in seltenen Fällen, 2 Wochen Bearbeitungszeit. Ist jedoch die Zahlung per Einzugsermächtigung (oder Abbuchungsauftrag) im Vertrag mit dem Unternehmen festgeschrieben so sollte die Lastschrift unbedingt erst zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, zu welchem auch der Vertrag endet.
Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag?: Es gibt es zwei Arten von Lastschriftverfahren, die Einzugsermächtigung, bei der der Kunde das Unternehmen berechtigt, und den Abbuchungsauftrag, bei dem der Kunde seine Bank angewiesen hat die Abbuchung zu erlauben. Bei beiden Verfahren ist die Kündigung im wesentlichen gleich. Jedoch wird das Kündigungsschreiben beim Abbuchungsauftrag an die eigene Bank und bei einer Einzugsermächtigung an das Unternehmen geschickt.
Wichtig bei einem Abbuchungsauftrag: Es empfiehlt sich dringend das Unternehmen darüber in Kenntnis zu setzten, wie Sie in Zukunft zahlen werden, sofern noch Zahlungen anstehen.
Wie sollte das Kündigungsschreiben bei einer Kündigung der Lastschrift aussehen.
- Wenn man ein Lastschriftverfahren kündigen möchte, so muss dies immer in schriftlicher Form eines Briefes geschehen. Eine E-Mail oder ein Fax ist in der Regel nicht ausreichend. In der Regel genügt es, die Kündigung an den Anbieter (bzw. beim Abbuchungsauftrag an die Bank und das Unternehmen) per Brief zu schicken. Um Missverständnisse mit dem Anbieter oder Empfänger zu vermeiden, sollte der Kündigungsbrief immer per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. So liegt ein Beleg für über die Kündigung vor, falls der Anbieter oder Empfänger weiterhin Geld einziehen sollte.
- Um eine Einzugermächtigung zu kündigen, müssen Sie sich schriftlich an den Vertragspartner wenden, wie z.B der Handyanbieter. Sie setzen ein Kündigungsschreiben auf und senden es den Empfänger zu.
- In die Kündigung sollten Sie auch immer den Betreff angeben. Dies kann z.B Kündigung des Lastschriftverfahrens oder Kündigung des erteilten Einzugsermächtigung heißen.
- Ganz wichtig ist auch das Kündigungsdatum in den Kündigungsschreiben mit anzugeben, ab wann die Kündigung des Lastschriftverfahrens folgen soll. Alternativ kann auch die Formulierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt benutzt werde, welche bewirkt, das der Vertragspartner den Zeitpunkt berechnen muss. Das Lastschriftverfahren kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Hierbei brauchen keine Fristen eingehalten werden.
- Es sollten die Kontodaten wie Kontonummer und Bankleitzahl mit im Kündigungsschreiben angegeben werden.
- Falls vorhanden: wie z.B beim Stromanbieter oder Handyanbieter,immer die Kundennummer und Vertragsnummer mit angeben.
- Der eigene Name und die Anschrift.
- Ort und Datum des Kündigungsschreibens.
- Unbedingt beachten: Der Brief zum kündigen des Lastschriftverfahrens muss handschriftlich unterschrieben werden.
Ungerechtfertigte Abbuchungen: Wurde ein Betrag abgebucht, der nicht abgebucht werden sollte, kann das Geld innerhalb von sechs Wochen per Rücklastschrift (Rückbuchung) , von der eigenen Bank, zurück gebucht werden.
Kündigung eines Vertrages mit Lastschriftverfahren: Wird das Lastschriftverfahren zusammen mit einem Vertrag gekündigt, ist es ausreichend, Kündigung des Vertrages und Kündigung des Lastschriftverfahrens in einem Brief zu formulieren.
Dies könnte dann so formuliert werden:
Zugleich widerrufe ich die im Vertrag erteilte Einzugsermächtigung für folgendes Konto: (Daten zur Bankverbindung angeben) mit dem Zeitpunkt der Vertragsauflösung.
Abbuchungsauftrag kündigen: Sollten Sie keine Abbuchungen per Abbuchungsauftrag mehr wünschen, dann müssen Sie dies Ihrer Bank mitteilen, die dann den Auftrag storniert. In den meisten Fällen muss der Abbuchungsauftrag bei der Bank schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung des Abbuchungsauftrages kann jederzeit erfolgen.
Kündigung des Lastschriftverfahrens Muster
»Einfach mit dem Generator für die Lastschrift ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigung der Lastschrift Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Unternehmen Strasse + Nr. Plz + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung/Entzug der Ermächtigung zur LastschriftSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige bzw. entziehe ich Ihnen die Erlaubnis zur Lastschrift für das Konto Nr.1000000, mit der Bankleitzahl 12345, bei der XY-Bank, zum XX.XX.20XX. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hiermit hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Die Ermächtigung zur Lastschrift habe ich Ihnen zusammen mit dem Vertrag Nummer A12345 erteilt. (Optional: Welchen ich fortführen möchte.) (Optional: Weitere Zahlungen werde ich Ihnen monatlich per Überweisung zukommen lassen) . Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Kündigung und das Beendigungstermin. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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