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Kündigung Spiegel
Kündigungsfristen bei einem Spiegel-Abo Aufgepasst: Das Abo verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums das Kündigungsschreiben einreichen.
Dies gilt auch, wenn Sie ein Spiegel-Abo mit einer längeren Bezugszeit (z.B. Ein-Jahres-Abo) haben. Aber bei diesem kann nur maximal drei Monate vor Ablauf des Abos gekündigt werden.
Grundsätzlich ist wichtig, dass genau in den Unterlagen nachschauen. Es kann vorkommen, dass im Einzelfall andere Konditionen vereinbart wurden. Darauf weist der Spiegel-Verlag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ausdrücklich hin.
Der Spiegel behält sich vor, die AGBs und Lieferbedingungen für Abos jederzeit zu ändern. In der Regel gelten aber nur die AGBs, die der Verkäufer bei der Bestellung hinterlegt hat.
Manche befristete Spiegel-Abos enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass Sie ein Kündigungsschreiben einsenden müssen.
Haben Sie ein Abo mit einer kürzeren Bezugszeit abgeschlossen - zum Beispiel ein so genanntes Flex-Abo oder Halbjahres-Abo? Auch diese Abos verlängern sich nach Ablauf automatisch.
Es besteht hier die Möglichkeit, jeweils zum Monatsende eine Kündigung zu schreiben. Sofern bereits bezahlt wurde, wird der Spiegel weiterhin zugesandt. Wer dies nicht möchte muss dem Verlag ausdrücklich eine Beendigung der Zustellung mitteilen und eine Rückzahlung fordern.
Fristlose außerordentliche Kündigung (gem. §314 BGB) §314 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass Sie einen Vertrag aus wichtigem Grund und ohne Einhalten einer Frist kündigen können.
Wenn nach der Abwägung beider Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses, der kündigenden Partei, nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall ist es unerheblich, was hinsichtlich des Vertragendes vereinbart wurde und ob die Kündigungsfrist schon abgelaufen ist oder nicht.
Mögliche Gründe für eine fristlose außerordentliche Kündigung sind:
- Bei einer deutlichen Verschlechterung der Leistungen also z.B. wenn die Zeitpunkt weniger Inhalt haben sollte. Sollte diese Veränderung angekündigt werden so muss innerhalb von 4 Wochen das Kündigungsschreiben beim Verlag vorliegen.
- Bei einer Preiserhöhung die nicht schon im Vertrag vereinbart war kann innerhalb von 4 Wochen, gezählt ab dem Zeitpunkt der Ankündigung, das Abo Aufgekündigt werden.
- Wenn die Leistungen trotz einer schriftlichen Mahnung nicht oder nur unzureichend erbracht werden. Also z.B. wenn die Lieferung der Zeitung unregelmäßig oder ständig verspätet ist.
Außerordentlich gekündigt werden kann zudem, wenn sich der Preis des Spiegels um mehr als zehn Prozent erhöht. Dabei muss zum Zeitpunkt gekündigt werden an dem die Preiserhöhung wirksam wird. Achtung: Das Kündigungsschreiben muss, in diesem Fall, dem Spiegel innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung in der Printausgabe vorliegen.
Die Kündigung sollten schriftlich eingereicht werden. Auf der sicheren Seite ist wer das Kündigungsschreiben per Einscheiben mit Rückschein zusendet.
Die Adresse lautet wie folgt:
DER SPIEGEL
Abonnentenservice
20637 Hamburg.
Telefonisch erreichen Sie den Abonnentenservice unter 040 3007-2700, per E-Mail an aboservice@spie gel.de. Eine E-Mail-Kündigung ist jedoch nicht zu empfehlen, es sollte immer schriftlich gekündigt werden und das Kündigungsschreiben sollte handschriftlich unterschrieben sein.
Kündigung des Spiegelabos Muster
»Einfach mit dem Generator für das Spiegl-Abo ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Spiegel Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
DER SPIEGEL Abonnentenservice 20637 Hamburg. |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Spiegel-AbosSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Spiegel Zeitungsabo XY, mit der Vertragsnummer SP12345, fristwahrend zum XX.XX.20XX. (Oder: Wegen der Beitragserhöhung/Verschlechterung der Leistungen zum XX.XX.20XX kündige ich zu Änderungstermin.) Sollte dies nicht möglich sein so kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Ich möchte keine weiteren Zeitungslieferungen erhalten bitte überweisen Sie mir statt dessen die schon gezahlten Beiträge auf folgendes Konto: Inhaber: Marian Mustermann Kontonummer: 123414 Bankleitzahl: 1234123 Bitte teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit und bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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