Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Domain und Domainmitnahme

 
Wer seine Internetseite nicht mehr betreiben möchte oder zu einem neuen Anbieter für Webspace wechseln will, muss unter Umständen ein Kündigungsschreiben für seine Domain aufsetzen. Auch eine eventuelle Domainmitnahme muss angekündigt werden.

Die Kündigung einer Domain will gut überlegt sein - denn sie wird damit für andere Nutzer freigegeben, die sie für sich registrieren und unter der Internetadresse dann Inhalte veröffentlichen können.

Kündigungsfrist bei Domains Für registrierte Domains gelten Laufzeiten, die eingehalten werden müssen. Die Regeln für die Registrierung und Kündigung von Domains bestimmt die entsprechende NIC, welcher von der ICANN die Erlaubnis zugeteilt wurde. Bei „.de"-Domains ist dies die DENIC. In den Domainrichtlinien der zuständigen NIC wird die Laufzeit der Registrierung festgelegt.

In den meisten Fällen beträgt die Laufzeit ein Jahr und kann durch eine rechtzeitige Zahlung um ein oder bei manchen Domains auch um mehre Jahre verlängert werden.

Wird nicht gezahlt beginnt nach Ablauf der Laufzeit die Redemption Period bzw. on-hold-Phase welche je nach Domainendung unterschiedlich ist. Bei der Topleveldoamin (Tld.) „.de" beträgt diese Frist 30-Tage. Innerhalb dieser Frist kann sich der Domaininhaber entscheiden nachträglich zu zahlen, wobei eine zusätzliche Gebühr fällig wird, durch diese Zahlung wird dann die Laufzeit wieder verlängert.

Ist jedoch die Domainregistierung mit einem Webspace oder z.B. einem Server als Packet registriert gelten auch die Vertragsinhalte mit dem Anbieter des Webspaces/Servers.

In diesem Fall entspricht die Laufzeit der Domain oft der Laufzeit des Vertrages beim Webspace-Anbieter. Diese Verträge verlängern sich automatisch in der Regel, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Die jeweiligen Kündigungsfristen können sehr unterschiedlich sein und zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten variieren.

Wie wird richtig gekündigt? Für eine Kündigung des Internet-Vertrages und damit der Domain kann man sich zumeist online mit seinen Zugangsdaten beim Provider einloggen.

Im internen Bereich wählt man die Option: "Kündigung" und erhält Zugriff auf vorgedruckte Formulare, die mit den persönlichen Daten ergänzt, ausgedruckt und an den Anbieter geschickt werden müssen. Oder aber es kann einfach ausgewählt werden, dass die Laufzeit nicht verlängert werden soll.

Wenn diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind oder wenn man auf Nummer sicher gehen möchte kann ein eigener Kündigungsbrief verfasst werden. Es sollte dabei unbedingt die Vertragsnummer und alle Leistung genannt werden die gekündigt werden. Sowie der eigene Name und der Beendigungszeitpunkt. Wenn man nicht genau weiß, wie lange die eigene Vertrag noch läuft, kündigt man am besten zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Wichtig: Der Kündigungsbrief sollte unbedingt handschriftlich unterschrieben werden. Es empfiehlt sich die Kündigung als ein Einschreiben-Rückschein zu versenden., damit man ein Beleg hat.

Mit dem Ablauf des Vertrages wird auch die Domain gelöscht und wieder freigegeben. Die rechtliche Grundlage der Auflösung des Domainvertrags für „.de"-Domains wird geregelt durch §1 Absatz 1 Satz 3 der DENIC-Domainbedingungen.

Eine Domain kann man auch mitnehmen Hat man schon einen neuen Anbieter, über den man zukünftig Webspace nutzen will, teilt man ihm den geplanten Hinzug mit. Für den Wegzug einer Domain vom aktuellen Anbieter gibt es bei diesem wieder ein separates Formular, welches entweder Online Ausgefüllt oder per Fax/Post an den Anbieter unterschrieben zugesendet werden muss

Bei den meisten Domains kann der Umzug zu einem anderen Provider nur durchgeführt werden, wenn beim alten Anbieter die Transfersperre (engl. Transferlock) entfernt wurde und dem neuen Provider der Authorisierungscode (engl. Authcode) mitgeteilt wurde. Um Komplikationen beim umzug zu vermeiden sollte dieser Code beim alten Anbieter möglichst frühzeitig angefordert werden.

Zumeist es möglich, mit der Domain einen sofortigen Providerwechsel zu veranlassen, auch wenn der eigentliche Vertrag noch länger läuft. Dafür die Option: "frühstmöglicher Providerwechsel" wählen. Entsprechende Formulare, die ausgedruckt und ausgefüllt werden, müssen auch per Post oder Fax gesendet werden.

Die Mitnahme einer Domain hat den Vorteil, dass sie nicht gekündigt und wieder neu beantragt werden muss. Damit kann man sie auch nicht verlieren.

Wichtig: Wenn man die Domain mitnehmen möchte sollte ein vorhandenes Webangebot auch auf dem alten Webspace/Server noch mehrere Wochen vorhanden sein, da es länger dauern kann bis alle Internetprovider die neue IP-Adresse unter der die Domain bzw. das Angebot zu erreichen ist gespeichert haben. Daher kommt es vor, dass noch einige Wochen nach dem Wechsel einige Besucher auf dem alten Angebot landen.

Kündigung Domain Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
Provider
Strasse Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Domain X (und des Webspace/Servers)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Domain X zum XX.XX.20XX. (Im gleichen Zuge kündige ich den damit verbundenen Webspace/Server Y.
Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin. Die Nummer des Vertrages ist D12345.

(
Falls zutreffend:Da ich die Domain zum Anbieter XY mitnehmen möchte senden Sie mir bitte baldestmöglichst den Authcode zu und entfernen Sie die Transfersperre (Transferlock).
)

Bitten schicken Sie mir zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, in Verbindung mit der Angabe des Beendigungszeitpunktes.

Ich bedanke mich für Ihre Kooperationsbereitschaft.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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