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Kündigungsschreiben für Mobilfunkvertrag bei 1&1
Die Kündigung muss laut § 5.9 der AGB von "1und1" schriftlich erfolgen, laut diesem § ist die Kündigung aber auch über das online Kündigungstool "http://vertrag.1und1.de" möglich. Zur eigenen Sicherheit und der besseren Nachweisbarkeit ist es empfehlenswert da sKündigungsschreiben schriftlich und per Einschreiben Rückschein zu versenden.
Zunächst gilt es herausfinden, wie lange der aktuelle Handyvertrag noch läuft und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist. In dem ursprünglich abgeschlossenen Handyvertrag findet man das Vertragsdatum, an dem sich die Vertragslaufzeit errechnen lässt.
Die Mindestvertragslaufzeit eines üblichen Handyvertrages beträgt gemäß § 5.2 der AGB auch bei „1und1" 24 Monate nach Vertragsabschluss, solange nichts anderes vereinbart wurde. Gemäß § 5.3 der AGB verlängert sich der abgeschlossene Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Laufzeit, beziehungsweise um maximal ein Jahr, wenn dieser nicht gekündigt wird. Eine Prüfung der Vertragslaufzeit ist aber auch über das Internetportal von "1und1" über den "Kundenshop" möglich.
Kündigungsfristen bei der Kündigung eines Handyverrages bei 1&1 Weiterhin ist es wichtig die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten. Laut § 5.3 der AGB sind das 3 Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder aber zum Ende der erfolgten Vertragsverlängerung.
Zu beachten ist hierbei, dass das Kündigungsschreiben bis zu diesem Termin beim Empfänger, also bei „1und1", eingegangen sein muss! Deshalb unbedingt rechtzeitig absenden und am besten per Einschreiben schicken, da sich dann nachweisen lässt, wann das Kündigungsschreiben eingegangen ist.
Fristlose außerordentliche Kündigung bei 1&1 Handyverträgen Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, ist keine Kündigungsfrist zu beachten. Diese Möglichkeit hat der Kunde zum Beispiel bei einer außerordentlichen Erhöhung der Gebühren oder bei mehrfachen andauernden Störungen durch die, die Nutzung wesentlich eingeschränkt oder sogar verhindert wird.
Das Kündigungsschreiben für die Kündigung de s1&! Handyvertrages sollte auf jeden Fall folgende Punkte enthalten:
- den Absender
-
den Empfänger also:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
- das entsprechende Datum, an dem die Kündigung geschrieben wurde
- die eigene Kundennummer, bzw. die Vertragsnummer bei „1und1"
- - den Kündigungszeitpunkt, also zu welchem Datum man kündigen möchte.
Darüber hinaus sollte man auch erwähnen, dass man den laufenden Handyvertrag kündigen möchte, dass dies fristgemäß erfolgt und man auch eventuelle Zusatzleistungen kündigt. Weiterhin sollte man eine erteilte Einzugsermächtigung ebenfalls mit dem Kündigungsschreiben zum Vertragsende widerrufen und das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben.
Von Vorteil ist es, um eine Kündigungsbestätigung zu bitten, da man dann einen Nachweis für die eigenen Unterlagen hat und man diese meist für eine Rufnummernmitnahme benötigt.
Eventuell vereinbarte Zusatzleistungen können gemäß § 5.10 der AGB von 1&1 unabhängig vom Vertrag gekündigt werden. Sie haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die gleiche Laufzeit, wie der eigentliche Handyvertrag.
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator ein Kündigungsschreiben für die Kündigung Ihres 1und1-Mobilfunkvertrages erstellen...
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben Mobilfunkvertrag bei 1und1 Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
1&1 Internet AG Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur |
Maria Mustermann Mustergasse 4 21001 Musterstadt |
Kündigung des Mobilfunkvertrages 1&1 XYSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Mobilfunkvertrag 1&1 XY, mit der Vertragsnummer 2345678, ordentlich zum XX.XX.XXXX (wegen der Erhöhung der Grundgebühren zum XX.XX.XXXX). Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. (Da ich meine Rufnummer zum Anbieter XY mitnehmen möchte bitte ich Sie mir mitzuteilen ob Sie dafür noch weitere Angaben benötigen und ob dies mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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