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Kündigungsschreiben Kabelfernsehen
Kündigungsfrist Kabelfernsehen Möchte man nur das Kabelfernsehen kündigen, so muss man die Mindestvertragslaufzeit beachten. Diese hat in der Regel eine Laufzeit von insgesamt 12 bis 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich dann die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Bei der Kündigung des Kabelfernsehens gilt es eine Kündigungsfrist von insgesamt 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einzuhalten. Dabei muss man beachten, dass nicht das Datum des Absendens des Kündigungsschreibens gilt sondern das Datum des Zuganges beim Kabelfernsehen Anbieter.
Kündigungsschreiben bei fristloser außerordentlicher Kündigung des Kabelfernsehens Neben der Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kann bei einigen Anbieter von Kabelfernsehen ebenso von Sonderkündigungsrechten Gebrauch gemacht werden. So bietet der Kabelanbieter in Hessen und Nordrhein-Westfalen Unitymedia seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht bei den 1play, 2play und 3play Komplettpaketen sowie beim Kabel TV Anschluss an. Daneben hat man als Kunde des Kabelanbieters ebenso ein Sonderkündigungsrecht, sofern sich der Preis für Komplettpakete um mehr als 5 Prozent erhöht. Dabei sollte das Kündigungsschreiben allerdings innerhalb von 4 Wochen beim Anbieter vorliegen.
Auch ein Umzug kann ein triftiger Grund sein, seinen bestehenden Kabelfernsehenvertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist allerdings nur dann möglich, wenn am neuen Wohnort kein Kabel Deutschland Kabelfernsehen geschaltet werden kann. Solch ein Umzug muss dann allerdings dem Kabelanbieter anhand eines Mietvertrages oder einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden. In neuerer Zeit gibt es allerdings Urteile das für in der ersten Zeit stark subventionierte Verträge, ein freiwilliger Umzug des Kunden kein triftiger Grund ist.
Es empfiehlt sich daher zwar wegen des Umzugs außerordentlich zu Kündigungen, aber zusätzlich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dabei sollte eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des neuen Wohnortes vorgelegt werden.
Die Kündigungsschreiben für das Kabelfernsehen sollte immer schriftlich erfolgen. Bei den meisten Anbietern ist die Schriftform in den AGB festgelegt.
Im Kündigungsschreiben für den Kabelanschluss sollten folgende Daten unbedingt mit angegeben werden:
- Der Name sowie die Anschrift
- Die Kunden- oder die Vertragsnummer
- Die genaue Bezeinung des Kabelanbieters und des abgeschlossenen Vertrages
- Der Zeitpunkt, zu dem gekündigt werden soll oder die Formulierung: „Hiermit kündige ich hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. "
- Wenn außerordentlich gekündigt wird muss zusätzlich noch der Grund angegeben werden und gegebenenfalls entsprechende Belege, in Kopie, beigefügt werden.
Zudem kann es hilfreich sein, wenn man vom Kabelanbieter eine Kündigungsbestätigung anfordert. Daneben ist eine rechtzeitige Absendung der Kündigung zu beachten. Zur Sicherheit sollte man zudem die Kündigung per Einschreiben an den Anbieter senden.
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KabelfernsehenXY AG Musterstrasse 1 12345 Musterstadt |
Maria Mustermann Mustergasse 2 23456 Musterhausen |
Kündigung des Kabelanschlusses K-Easy-1 zum 30.11.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag K-Easy-1, mit der Vertragsnummer R-7654321, fristwahrend zum 31.12.2012 (...wegen der Beitragserhöhung zum 31.09.2012 / ... wegen meines Umzuges nach XY, wo leider kein Kabelanschluss möglich ist, kündige ich zum XX.XX.XXXX). Sollte dies nicht möglich sein so kündige ich hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Die bestehende Einzugsermächtigung widerrufe ich ebenfalls. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Maria Mustermann |
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