Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben wird ignoriert

 
 Frage: Mein Kündigungsschreiben wird vom Anbieter ignoriert. Ich habe bis jetzt keine Antwort auf das Kündigungsschreiben erhalten.Was kann getan werden? Was muss beachtet werden?

Antwort: Viele Menschen sind in der Situation, dass sie das Vertragsverhältnis mit ihrem Anbieter kündigen wollen oder sogar bereits gekündigt haben. Sie denken sich, sie bräuchten einfach eine Kündigung schreiben und der Vertrag sei beendet. Dass der Kündigende, nachdem er dem Anbieter eine Kündigung hat zukommen lassen, eine Antwort vom Anbieter erhält, ist nicht zwingend. Eine fehlende Antwort bzw. eine fehlende Bestätigung hat keine Auswirkung auf die mögliche Wirksamkeit der Kündigung.

Grundsätzlich sehen die Verträge der Anbieter die Schriftform der Kündigung gemäß § 127 BGB vor, so dass diese vertraglich vereinbarte Form eingehalten werden muss, damit die Kündigung wirksam werden kann. Außerdem muss die Kündigung als einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung dem Anbieter gemäß § 130 BGB zugehen. Das bedeutet, sie muss derart in den Machtbereich des Anbieters gelangen, dass er unter gewöhnlichen Umständen nach allgemeiner Lebenserfahrung die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Kündigungsschreibens hat.

Wenn der Anbieter nunmehr das Kündigungsschreiben ignoriert und nicht darauf antwortet, so ist die form- und fristgerechte Kündigung, die zugegangen ist, dem Anbieter gegenüber wirksam. Das Problem ist, dass der Kündigende im Falle eines Rechtsstreits die Kündigung selbst und deren Zugang beweisen muss. Der sicherste Weg ist eine persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens an den Anbieter, der die Entgegennahme auf einer Kopie gegenzeichnet. Bei großen Unternehmen wird sich dies jedoch praktisch schwierig darstellen. Ausreichend für den Beweis des Zugangs des Schreibens ist in der Regel auch ein Einschreiben mit Rückschein.

Erste Reaktion auf die Ignorierung des Kündigungsschreibens In dem Fall, dass der Anbieter das Schreiben ignoriert, sollte ihm ein Aufforderungsschreiben zugeschickt werden, in dem er aufgefordert wird, die Kündigung zu bestätigen oder anzuerkennen, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr besteht. Dies sollte mit einer Fristsetzung und der Ankündigung weiterer, notfalls gerichtlicher Schritte, erfolgen.

Weitere Schritte bei schwierigen Fällen Sollte der Anbieter nicht weiter reagieren, besteht unter Umständen ein Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage. Das bedeutet, das Gericht würde feststellen, dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kündigenden und dem Anbieter nicht besteht.

Hierfür müsste der Kündigende allerdings Gerichtskosten zahlen und hätte Ausgaben. In dieser Konstellation ist es einfacher, nach der Kündigung die Zahlungen einzustellen, wenn die Kündigung wirksam ist. Denn dann müsste der Anbieter Klage auf Zahlung gegen den Kündigenden erheben und damit die Gerichtskosten aufbringen und einzahlen. Dies wäre die effektivste und sinnvollste Lösung für den Kündigenden.


 
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