Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung des Handyvertrages im Sterbefall / bei Todesfall

 
Bei einem Todesfall hat man nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern leider auch mit viel Bürokratie. Viele Versicherungen enden mit dem Tode des Versicherungsnehmers.

Bei einigen Verträgen sieht dies allerdings anders aus. So gehen diese laut Paragraf 1922 BGB, wie alle anderen Vermögensverhältnisse, auf die Erben über. Sofern der Anbieter nichts anderes vereinbart hat gehört dazu auch der Handyvertrag des Verstorbenen.

»Mehr zu weiteren Verträgen die im Todesfall gekündigt werden müssen und zu den Sonderregelungen

Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung Selbstverständlich besteht auch bei einem Sterbefall die Option der ordentlichen Kündigung des Handyvertrages. Problematisch bei Handyverträgen ist jedoch, dass diese meist über eine fixe Laufzeit 1 - 2 Jahren abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist kann dabei maximal 3 Monate zum Laufzeitende betragen.

Somit ist es meist nur schwer möglich, mit einer ordentlichen Kündigung in einem Todesfall aus dem Vertrag herauszukommen.

»Weiteres zu Kündigung eines Handyvertrages

Sonderkündigungsrecht im Todesfall? Stirbt jedoch der Vertragsnehmer, so greift bei den Handyverträgen oftmals ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.

Viele Anbieter haben diesbezüglich bestimmte Regelungen für einen Sterbefall getroffen. Diese kann man in den AGBs wiederfinden. Somit lohnt sich vor einer Kündigung ein Blick in den Vertrag und die AGBs.

Unter dem Sonderkündigungsrecht versteht man, dass man aus bestimmten Gründen vorzeitig kündigen kann, ohne eine gewisse Mindestlaufzeit des Vertrages einhalten zu müssen.

Vor allem für den Todesfall ist oftmals ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dies hängt damit zusammen, dass der Verstorbene den Service nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

Ein Sonderkündigungsrecht muss jedoch nicht zwangsläufig eingeräumt werden. Sind Erben vorhanden, so geht der Vertrag in erster Linie auf diese über.

Sollten keine Erben vorhanden sein, so geht der Vertrag laut Erbrecht auf den Staat über. Dieser kann jedoch nicht von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wie ist vorzugehen und was muss die Kündigung enthalten? Ist ein Todesfall eingetreten und die Erben möchten den Vertrag des Handys kündigen, so müssen diese in jedem Falle von selbst tätig werden. Der Anbieter wird nicht von sich aus wegen eines Todesfalles den Vertrag vorzeitig auflösen. Dazu ist dieser laut Gesetz nicht verpflichtet.

Es muss im Kündigungsschreiben erklärt werden, dass der Kunde verstorben ist und man der Erbe ist.

Ferner sollte selbstverständlich der vollständige Name und die bisherige Anschrift des Verstorbenen genannt werden. Falls die Vertragsnummer bekannt ist so sollte diese auch genannt werden. Sicherheitshalber empfiehlt es sich zu erklären, daß auch alle eventuell zusätzlich existierenden Verträge und Zusatzleistungen gekündigt werden.

Meist werden vom Anbieter Nachweise erwartet. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn man direkt eine Kopie der Sterbeurkunde beifügt. Es kann auch ein Abzug des Erbscheines beilegt werden, dies wird unter Umständen auch von einigen Anbietern gefordert.

Wichtig: Um sich abzusichern, dass in jedem Fall gekündigt ist sollte im Schreiben die Formulierung "Hilfsweise kündige ich alle mit Ihnen bestehenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt" enthalten sein.

Die Sonderkündigung des Handyvertrages muss in der Regel schriftlich Erfolgen. Die Erben müssen ein Schreiben an den Vertragspartner richten.

Versand Aus Nachweisgründen empfiehlt es sich dabei per Post als Einschreiben-Rückschein zu kündigen. Auf diese Weise kann man sich über den Empfang absichern.

Sollte der Handyverträge am 1.Oktober 2016 oder danach abgeschlossen worden sein, so kann auch per Fax gekündigt werden. Dabei sollte jedoch unbedingt der Sendebericht aufbewahrt werden. Bei älteren Verträgen ist in den Vertragsunterlagen und den AGBs nachzuprüfen auf welchem Wege die Kündigung verschickt werden darf.

Bei diesen Anbietern gibt üblicherweise keine Probleme: Viele Anbieter haben jedoch eingesehen, dass ein Toter deren Service nicht mehr in Anspruch nehmen kann und dass die laufenden Verträge für die Hinterbliebenen oftmals zu einer zusätzlichen Belastung werden.

Anbieter, wie beispielsweise O2, Vodafone oder die Telekom, stimmen der vorzeitigen Kündigung, bei einem Sterbefall, in der Regel problemlos zu. Oftmals kann die Kündigung dabei direkt über die Website erfolgen, sodass man wenig Aufwand hat.

Bei anderen Anbietern empfiehlt es sich dennoch eine vorzeitige Kündigung zu versuchen und auf die Kulanz zu setzten, sofern im Vertrag und den erhaltenen AGBs kein Sonderkündigungsrecht für den Todesfall vorhanden ist.

»Mehr zu weiteren Verträgen die im Todesfall gekündigt werden müssen und zu den Sonderregelungen



Kündigung des Handyvertrages im Sterbefall Muster


»Einfach mit dem Generator, im Sterbefall für den Handyvertrag, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Handyvertrages im Sterbefall Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Anbieter
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Vorzeitige Kündigung des Handyvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie unterrichten, dass Frau/Herr VORNAME NACHNAME leider am XX.XX.20XX verstorben ist. Als Erbe kündige ich daher den Handyvertrag, mit der Vertragsnummer H1234567, außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Im gleichen Zuge kündige ich auch alle eventuell zusätzlich bestehenden Verträge und Zusatzleistungen, welche auf Grund meiner Erbschaft bestehen.

Als Nachweis finden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde / des Erbscheins anbei.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag und alle eventuell zusätzlich bestehenden Verträge und Zusatzleistungen, welche auf Grund der Erbschaft bestehen zum ordentlich nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung und teilen Sie mir den Beendigungstermin mit.

Vielen Dank für ihr Verständnis


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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