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Kündigung einer Gewerbehaftpflichtversicherung
Im Folgenden wird genauer Erklärt was es zu beachten gilt und welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen.
Ordentliche Kündigung und Kündigungsfrist Die meist abgeschlossenen Jahresverträge können unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung innerhalb dieser Frist nicht, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Vertragsjahr.
Daher sollte das Kündigungsschreiben nicht nur den Zeitpunkt der Kündigung erhalten, sondern die Kündigungserklärung sollte ebenfalls hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Tipp: Falls eine Versicherung mit einer Erstlaufzeit von mehr als 3 Jahren abgeschlossen wurde, so kann diese in der Regel, auf Grund von Gesetztesänderungen, dennoch zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.
Widerruf Generell kann der Versicherungsnehmer gemäß §8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Willenserklärung muss jedoch schriftlich ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Zur Fristeinhaltung genügt die rechtzeitige Absendung, auch noch am letzten Tag der Frist. Um Komplikationen zu vermeiden ist es jedoch dringend zu empfehlen das Widerrufsschreiben auf einem sicheren Wege, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein zu verschicken.
Durch ein Widerruf gilt die Versicherung als nicht abgeschlossen. Bereits gezahlte Prämien sind dem Kunden zu erstatten.
Tipp: Sollte der Kunde nicht oder nicht ausreichend informiert worden sein, oder nicht aller Unterlagen vollständig erhalten haben, so kann die Widerrufsfrist noch wesentlich länger bestehen. Bei teuren Verträgen kann es sich daher lohnen die erhaltenen und unterschriebenen Unterlagen, von einem Fachanwalt, überprüfen zu lassen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Im Rahmen des Versicherungsvertrages kommen verschiedene außerordentliche Kündigungsgründe in Betracht.
Kommt es im Laufe der Vertragszeit nach vorheriger Information durch die Versicherungsgesellschaft zu einer Preiserhöhung oder einer Änderung der Versicherungsbedingungen, so steht dem Versicherungsnehmer nach Erhalt des Informationsschreibens ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu.
Es müsste in einem solchen Fall das Kündigungsschreiben innerhalb von weniger als einem Monat beim Versicherungsunternehmen ankommen.
Nach einem regulierten Schaden haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag der Gewerbehaftpflichtversicherung ebenfalls außerordentlich zu kündigen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Schadensregulierung (siehe §92 VVG).
Ein weiterer außerordentlicher Kündigungsgrund ist die Betriebsaufgabe. Wenn das Gewerbe aufgegeben wird, fällt die Versicherungsgrundlage weg und der zugrunde gelegte Vertrag wird aufgehoben. Diesbezüglich ist die Abmeldebescheinigung dem Versicherer innerhalb von einem Monat zuzustellen. Abgerechnet wird die Versicherungsprämie zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe.
Im Falle einer besteht ebenfalls die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Dabei setzt sich die Versicherungsgesellschaft zunächst mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung und klärt ab, ob dieser den Versicherungsschutz weiter aufrecht erhalten möchte.
Erklärt der Insolvenzverwalter die Aufhebung oder reagiert innerhalb einer Frist von 1 Monat nicht, so wird der Vertrag zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung aufgehoben und abgerechnet.
Wird das Unternehmen veräußert, so sind einige Besonderheiten zu beachten. Mit der Betriebsübernahme hat der Erwerber die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dabei kommt auch eine sofortige Kündigung sowie zum Ende der Vertragslaufzeit in Betracht. Dieses Kündigungsrecht steht natürlich auch dem Versicherer zu.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Spezialfälle in denen der Vertrag vorzeitig beendet werden kann.
Wichtig: Soll der Vertrag vor dem Laufzeitende beendet werden, so ist im Kündigungsschreiben ein Grund zu nenne und vorhandene Nachweise sollten am besten beigelegt werden (in Kopie).
Versand und Form Generell müssen Kündigungen der Gewerbehaftpflichtversicherung schriftlich erfolgen. Empfehlenswert ist die Versendung per Fax mit Sendebericht oder als Einschreiben-Rückschein. Nur mit einer sicheren Versandmethode kann als Versicherungsnehmer die Zustellung der Kündigung ausreichend dokumentiert werden.
In jedem Fall muss im Kündigungsschreiben eindeutig ersichtlich sein welcher Vertrag und zu welchem Termin dieser gekündigt wird. Sicherheitshalber sollte auch die Versicherungsnummer angegeben werden, diese findet sich auch auf dem Versicherungsschein.
Ein Kündigungsgrund ist nur im Falle einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung zu nennen.
Wichtig: Die Kündigung sollte vom Geschäftsführer oder von einer in Vertragsangelegenheiten bevollmächtigten Person erfolgen und am besten handschriftlich und eigenhändig unterschrieben werden. Wird von einer bevollmächtigten Person gekündigt so sollte die Vollmacht in Kopie angefügt werden.
Kündigung Gewerbehaftpflichtversicherung Muster
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Gewerbehaftpflichtversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Gewerbehaftpflichtversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Firma Geschäftsführerin: Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der GewerbehaftpflichtversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die Gewerbehaftpflichtversicherung, mit der Versicherungsnummer A123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Falls zutreffend: Auf Grund den angekündigten Änderungen an den Versicherungsbedingungen / der angekündigten Preiserhöhung kündige ich hiermit den Versicherungsvertrag außerordentlich zum Änderungstermin. Die Versicherungsnummer lautet: A123456. ) Hilfsweise kündige ich die Versicherungsnummer zum nächstmöglichen Termin. Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann, Geschäftsführerin |
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