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Mahnung bei Mängeln und Problemen oder Ausfällen im Fitnessstudio
Diese Verträge beinhalten Teile des Mietrechts, wie zum Beispiel den Raum und die Geräte zu nutzen und Teile des Dienstvertrages, wie zum Beispiel Trainingsplanerstellung, Training oder Durchführung von Kursen.
Des weiteren wird zwischen dem Kunden und dem Studio ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis abgeschlossen. Es wird ein monatlicher oder jährlicher Beitrag an den Betreiber des Studios entrichtet. Im Gegenzug stellt der Betreiber des Fitnessstudios die Räume, Geräte zu Verfügung und bietet Kurse an.
Der Betreiber hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Geräte in seinem Studio in einem einwandfreien Zustand befinden, er muss diese warten und gegebenenfalls auch austauschen. Nur so kann er einer Unfallgefahr vorbeugen.
Stellt ein Kunde Mängel an den Geräten fest, kann er diesbezüglich eine Mahnung an den Betreiber senden und ihn damit zur Beseitigung des Mangels auffordern.
Auch wenn die vereinbarte Räume oder Kurse nicht nutzbar sind kann der Betreiber abgemahnt werden, sofern es keine Alternativen gibt und die Nutzung der im Vertrag vereinbarten Leistungen wesentlich eingeschränkt ist.
Was muss und kann unternommen werden? Zuerst muss der Betreiber über die Probleme (auch Mängel genannt) informiert werden, damit dieser die Möglichkeit hat die Probleme zu beheben. Eine solche Informierung wird als Mahnschreiben bezeichnet.
Aus Nachweisgründen sollte dies schriftlich erfolgen und das Schreiben auf einem sicheren Wege zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein verschickt werden.
Damit das Mahnschreiben auch wirksam ist sollte es zum einen eine ausreichende Frist beinhalten innerhalb welcher der Fitnessstudio-Betreiber die aufgezeigten Mängel begeben kann.
Tipp: Es ist empfehlenswert Mängel an den Geräten per Foto zu dokumentieren.
Wichtig: Es kommt immer darauf an wie wesentlich das Problem bezogen auf die vereinbarten Leistungen ist. Werden zum Beispiel nur die Kurstermine reduziert so reicht dies meist nicht für eine außerordentliche Kündigung.
Immer unter Wahrung einer angemessenen Frist. Es muss zum Beispiel der Mangel am Gerät konkret beschrieben werden und die Aufforderung diesen im Ganzen zu beseitigen. Bei mehreren Mängeln sollten diese in einer Liste aufgeführt werden.
Sollten Räume oder Kurse nicht nutzbar sein oder ständig ausfallen so muss dies ebenfalls genau beschrieben werden und am besten werden alle Termin aufgelistet.
Üblicherweise beträgt eine solche Frist 2 Wochen.
Ausnahme: Sollte der Betreiber nachweislich die Behebung der Probleme verweigern, zum Beispiel in dem er schriftlich bestätigt, dass er nicht vorhat die genannten Probleme zu beheben, so kann die Kündigung auch vor der gesetzten Frist ausgesprochen werden.
Wichtig: Androhung einer außerordentliche oder fristlosen Kündigung In der Mahnung sollte abschließend mit einer fristlosen Kündigung gedroht werden, sofern die Frist ohne Mangelbeseitigung erfolgslos verstreichen sollte.
Wird auf die Mahnung nicht reagiert, besteht dann die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen den Vertrag, nach § 626 Abs. 2 BGB zu kündigen, insbesondere dann, wenn der Fitnessstudiovertrag als Dienstvertrag deklariert ist.
Da ein solcher Vertrag oft ein Mischvertrag ist, kann er auch als Mietvertrag angesehen werden. In einem solchen Fall ist die Kündigungsfrist nicht so fest gebunden, weil eine Frist angemessen sein muss nach § 534 Abs. 2 BGB i.V. m. § 314 Abs. 3 BGB.
Es empfiehlt sich daher auch im Fitnessstudiovertrag nachzuprüfen, welche Art des Vertragsinhaltes überwiegt.
Sinnvoll ist es in den meisten Fällen, eine 2-wöchige Frist einzuhalten.
Weiteres Verletzt ein Studiobetreiber seine Sorgfaltspflicht bei den Geräten und er beseitigt nicht den Mangel und es passiert deswegen ein Unfall, haftet er mit Schadensersatz nach §823 Abs. 1 BGB und Schmerzensgeld nach §253 BGB.
Mahnung an Fitnessstudio Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Mahnung an das Fitnessstudio, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Mahnung an Fitnessstudio Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma / Studiobetreiber Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Mahnung zur Beseitigung der Mängel an den Fitnessgeräten / der StudionutzungKundennummer: (oder: Vertragsnummer) M123456 Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf den oben genannten Vertrag werden die defekten Geräte angezeigt. Es besteht nach dem o.g. Vertrag eine einwandfrei funktionierende Bereitstellung, auch der Fitnessgeräte - Gerät(e) auflisten -. ( Oder: ich Bezug auf den oben genannten Vertrag bestehen folgende Mängel: - hier die Probleme ausführlich erklären -. Es besteht nach dem o.g. Vertrag eine Pflicht zur einwandfreien Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. ) Für die Beseitigung der oben genannten Mängel / des oben genannten Mangels wird Ihne eine Frist von 2 Wochen gesetzt, das heißt konkret bis zum XX.XX.20XX. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, folgt die fristlose Kündigung des Fitnessstudiovertrages. Vorsorglich wird auf § 323 Abs. 1 BGB verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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