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Praktikum kündigen
Gerade bei Jahrespraktika ist die Kündigungsrate sehr hoch, da über einen längeren Zeitraum für wenig oder gar keine Entlohnung gearbeitet wird oder der Praktikant hat sich unter dem Praktikum etwas ganz anderes vorgestellt. Auch wenn es sich um ein Praktikum handelt müssen gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden, doch dazu später.
Die wichtigsten Punkte die in der Kündigung stehen müssen sind:
- Eigene Anschrift
- Arbeitgeberanschrift
- Datum
- Kündigungszeitpunkt (nach Kündigungsfrist berechnen) oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
- Bei außerordentlicher Kündigung der Grund der Kündigung
- Unterschrift des Praktikanten oder des gesetzlichen Vertreters
Kündigung des Praktikums in der Probezeit Die Probezeit darf bei Praktikumsverträgen bis zu einem halben Jahr betragen. In der Regel hat man innerhalb der Probezeit bei einem Praktikum eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, je nachdem was im Praktikumsvertrag vereinbart wurde. Diese kann auch ausgesetzt werden, das heißt, das keine Probezeit besteht. Auch kann vereinbart werden, dass man während der Probezeit sofort gehen darf.
Kündigung des Praktikums nach der Probezeit Generell hat man bei einem Praktikumsvertrag 4 Wochen Kündigungsfrist. Das bedeutet Kündigung zu Monatsmitte oder zum Monatsende, je nach Zeitpunkt, wann begonnen wurde. Kündigt man also seinen Praktikumsvertrag am 01.01, so ist am 31.01. der Praktikumsvertrag beendet.
Kündigung des Vertrages durch den Arbeitgeber Sollte ein schweres Vergehen, das der Praktikant begangen haben soll (Diebstahl, etc.), so kann der Vertrag sofort ohne weiteres vom Arbeitgeber gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung Sollte nun ein Fall vorliegen, indem der Praktikant sein Praktikumsverhältnis eher kündigen muss, weil er z. B. umzieht oder einen neuen Arbeitsplatz findet, so kann er mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, bei dem der Praktikant sofort das Praktikumsverhältnis kündigen kann, ohne eine gesetzliche Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Der Arbeitgeber kann, muss aber dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen und kann auch auf eine Fristgerechte Kündigung bestehen. Ebenso verhält es sich bei längerer Krankheit eines Praktikanten. Auch dann ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Außerordentliche fristlose Kündigung des Praktikums wegen wichtigem Grunde Wenn der Praktikant bei unzumutbaren Verhältnissen arbeiten muss, also z.B. das Leben des Praktikanten gefährdet ist, und der Arbeitgeber den Mangel nach schriftlicher Mitteilung nicht umgehend behebt kann fristlos das Praktikum gekündigt werden.
Wie so oft gilt Ausnahmen bilden die Regel, wenn der Praktikant mit seiner Arbeit nicht zufrieden ist (er "sitzt nur rum") oder der Arbeitgeber mit der Arbeit des Praktikanten nicht einverstanden ist. So müssen sich beide Parteien zusammen setzen und darüber entscheiden, ob der Vertrag aufgehoben werden soll, oder ob an de, Zustand etwas änderbar ist. Ist dies nicht der Fall, so kann das Praktikumsverhältnis vorzeitig beendet werden.
Sollte der Arbeitgeber den Praktikanten nur ausnutzen, so sollte dieser sich bei der zuständigen IHK melden, um das mit dem Betrieb zu klären.
»Kündigungsschreiben Praktikum Muster
»Kündigungsschreiben Praktikum Vorlage
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