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Rechnung / Forderung abtreten

 
Forderungen können in unterschiedlicher Weise abgetreten werden – zum einen beispielsweise dadurch, die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, die durch §398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt wird, oder aber dadurch, Forderungen an ein Factoring-Unternehmen abzutreten.

§398 BGB besagt, dass eine Forderung vertraglich an einen anderen Gläubiger abgetreten werden kann. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn der Gläubiger seine Forderung als Sicherheit auf einen Dritten (einen neuen Gläubiger) übertragen möchte.

Es ist also möglich seine Forderung durch einen Vertrag auf einen neuen Gläubiger (Dritten) zu übertragen. Dies kann auch als Sicherungsübereignung dienlich sein, die dann zu tragen kommt, wenn die Vertragspflichten wie vereinbart nicht erfüllt werden oder aber um zu vermeiden, dass weitere Gläubige auf diesen Zugriff erhalten.

Ebenso kann eine Forderung gegenüber einer Versicherung an eine Autowerkstatt abgetreten werden, die sodann mit der besagten Versicherung die Reparaturkosten abrechnet.

Auch Lebensversicherungen können etwa an einer Bank abgetreten werden, sollte diese für einen Kredit eine Sicherheit verlangen.

Eine weitere gebräuchliche Methode, Forderungen abzutreten, geschieht mithilfe von Factoring – diese Art der Forderungsabtretung erfolgt nach § 433, Abs.2 BGB, wonach der Factor seinen Kunden einen Kaufpreis für die gekaufte Forderung schuldet.

Nach Ankauf dieser Forderung, die ebenfalls durch den Paragraphen §398 des BGB geregelt wird, wird der Factor sodann Inhaber der Forderung.

Wie funktioniert Factoring? Factoring wiederum bedeutet nichts anderes, als dass ein Unternehmen seine Forderungen (Rechnungen) an einen Dritten abtritt – dieses wäre folglich das Factoring-Unternehmen, welches die Forderung somit innerhalb ein bis zwei Tagen vorfinanziert – dies jedoch erst einmal nur bis zu 90 Prozent.

Einfach formuliert, das Factoring-Unternehmen wird die Forderung abzüglich einer Provision größten Teils sofort begleichen.

Wie hoch die Gebühren der Rechnungsvorfinanzierung ausfallen, ist wiederum von dem jeweiligen Factoring-Unternehmen abhängig. In der Regel bewegen sich die Provisionen jedoch zwischen 2,00 bis zu 6,00 Prozent. Aus diesem Grund sollte genau abgewogen werden, welcher Factoring-Anbieter infrage kommt.

Für wen eignet sich Factoring? Factoring eignet sich in Grunde für jedes Unternehmen, welches stets liquide sein muss und sich nicht mit zahlungsunwilligen Kunden herumärgern möchte. Jedoch kann Factoring einen besonderen Mehrwert für Neugründer schaffen, da diese für gewöhnlich noch nicht über die nötige Liquidität und Erfahrung verfügen, die Finanzen sinnvoll zu managen.

Grundsätzlich verhält es sich so, dass Factoring von fast allen Branchen und Unternehmensgrößen eingesetzt wird, da der Nutzen darin liegt, stets im vollen Umfang liquide zu sein, um zu jeder Zeit in Vorleistung gehen zu können. Dies beispielsweise, um neue Projekte oder weitere Aufträge abzuarbeiten.

Folglich sind Unternehmen, die Forderungen an einen Dritten abtreten, nicht als „nicht kreditwürdig“ einzustufen. Liquiditätsengpässe lassen sich einfach besser durch Factoring vermeiden.

Wo liegen die Vor- und Nachteile von Factoring? Vorteile:

  • Liquidität wird nicht eingeschränkt.
  • Erhöht die Kreditwürdigkeit.
  • Sicherheit – bis zu 100 Prozent Ausfallschutz.
  • Verschafft eine höhere Flexibilität.
  • Eigene Rechnungen können mit Skonto beglichen werden. Wird dies berücksichtigt, fallen die Factoring-Gebühren nicht mehr so hoch aus.

Nachteile:

  • Teils hohe Gebühren, Anbieter müssen gut verglichen werden.
  • Je nach Factoring-Unternehmen kann der Kunde dies erfahren und als negativ interpretieren – scheint der Rechnungssteller den Kunden als „Kunde mit schlechter Zahlungsmoral“ einzustufen.

Es existieren jedoch viele Factoring Unternehmen, die auch ein „stilles Factoring“ anbieten. Der Kunde wird folglich nicht zwingend erfahren, dass an einem Factoring-Unternehmen gezahlt wird.


 
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