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Schlichtungsstelle für Verbraucher: Was ist das und was bringt das neue Gesetz?
Die Teilnahme bei einer Schlichtungsstelle ist dabei für alle Beteiligten freiwillig.
In der Regel dauert ein solches Verfahren nicht länger als 90 Tage. Somit ist es wesentlich kürzer, als eine Gerichtsverhandlung.
Es wird allerdings auch kein Urteil gesprochen. Das bedeutet, dass man zu einer gütlichen und außergerichtlichen Einigung kommen muss. Bei der Aussprache hat ein sogenannter Streitvermittler die Schirmherrschaft. Dieser kümmert sich um beide Parteien und nimmt so gesehen die Rolle des unparteiischen Richters ein.
Dieses Verfahren ist in der Regel für den Verbraucher kostenlos. Alle anfallenden Kosten werden von dem Unternehmen getragen. In besonderen Fällen kann dem Verbraucher jedoch eine Missbrauchsgebühr von maximal 30 Euro berechnet werden.
Dabei ist diese Alternative auch für die Firma günstiger, als wenn eine Gerichtsverhandlung ausgetragen werden müsste.
Die Kosten für die Schlichtungsstelle ermitteln sich stets am aktuellen Streitwert. Dies bedeutet, dass jede Streitigkeit auch mit unterschiedlichen Kosten in Verbindung steht.
Das neue Gesetz 2016: Seit dem 1. April 2016 ist ein neues Gesetz für die Schlichtungsstellen in Kraft getreten. Dies tritt nun unter dem Namen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) auf. Dabei soll vor allem der Verbraucher künftig besser geschützt werden. Ihm wird nun ein flächendeckendes Netz an Schlichtungsstellen in ganz Deutschland zugesprochen.
Diese Stellen gab es früher nur in bestimmten Branchen. Ab April 2016 soll sich nun jeder Verbraucher telefonisch an die nächstgelegene Schlichtungsstelle wenden können. Bis in das Jahr 2019 wird eine allgemeine Schlichtungsstelle für die Anliegen der Verbraucher zuständig sein. Danach soll dies zur Angelegenheit der einzelnen Bundesländer werden und von diesen geregelt werden.
Die Bundesnetzagentur ist ebenfalls von der gesetzlichen Neuerung betroffen. Ursprünglich ist diese Agentur für alle Streitigkeit in Bezug auf Post- und Telekommunikationsunternehmen zuständig. Früher wurde auch an dieser Stelle eine Entschädigung der entstandenen Kosten fällig. Seit dem 1. April ist diese Agentur allerdings dazu verpflichtet, alle Streitigkeiten zwischen den Gas- und Telekommunikationsunternehmen-Unternehmen und dem Verbraucher kostenfrei zu schlichten.
Was müssen Unternehmen beachten? Das neue Gesetz betrifft nicht nur den Verbraucher, sondern auch die Unternehmen. Diese haben nun ein Jahr Zeit, um den Verbraucher mitzuteilen, ob sie an einer Schlichtung über eine derartige Stelle mitwirken möchten.
Ist dies der Fall, so teilen Sie dem Verbraucher auch direkt die betreffende Schlichtungsstelle mit. Die Unternehmen sind verpflichtet, bis Ende 2017 die AGBs dementsprechend abzuändern.
Somit kann sich jeder Verbraucher auf den jeweiligen Internetseiten darüber informieren. Ebenfalls ist der Kundenservice der Unternehmen dazu verpflichtet, Angaben über die Schlichtung bei einer Schlichtungsstelle zu machen.
Das wichtigste im Überblick: Die wichtigsten Änderungen durch das neue Gesetz:
- Bei Post- und Telekommunikationsunternehmen ist die Bundesnetzagentur für Schlichtungen zuständig.
- Es soll ein bundesweites Netz von Schlichtungsstellen aufgebaut werden. Bis mindestens 2019 ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle für alle Streitigkeiten zuständige für die es noch keine spezielle Schlichtungsstelle gibt.
- Unternehmen sind verpflichtet ihre AGBs bis Ende 2017 anzupassen und dabei anzugeben ob wenn ja bei welcher Schlichtungsstelle eine Schlichtung eingeleitet werden kann.
- Eine Schlichtung ist nur möglich wenn beide Seiten zustimmen, bzw. bei Unternehmen auch wenn diese eine solche Möglichkeit in den AGBs eingeräumt haben.
Kontaktdaten der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.rhzrzde
Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle für Post- und Telekommunikationsangelgenheiten:
Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
Ref. 216
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-590
Telefax: 030 22480-518
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.rhzrznde
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