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Stilllegung der Lebensversicherung

 
Fast jeder Bundesbürger hat eine Lebensversicherung abgeschlossen, wobei es zwei Arten dieser Verträge gibt: Die Risiko-Lebensversicherung und die Kapitallebensversicherung.

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Erstere wird ausschließlich nach dem Tod des Versicherten an den im Vertrag genannten Begünstigten ausbezahlt; letztere ist auch eine Art "Sparvertrag" für die Altersversicherung. Für beide Arten der Lebensversicherung gilt, dass sie je nach Versicherungshöhe in er Regel eine lange Laufzeit haben.

Was aber, wenn der Versicherte in eine finanzielle Notlage gerät und die Beiträge nicht mehr leisten kann? Natürlich kann man eine Lebensversicherung jederzeit kündigen. In diesem Fall wird muss die Versicherungsgesellschaft den sogenannten Rückkaufswert erstatten. Leider liegt dieser oft unter dem bisher eingezahlten Betrag.

Achtung: Versicherungsgesellschaften berchnen bei Kündigungen von Kapitalversicherungen oft undurchschaubare Kosten wie Stornogebühren, Abschlussgebühren etc. Der BGH entschied bereits im Mai 2001 (Az. IV ZR 121/00 u. IV ZR 138/99) dass bei einer Kündigung verschiedene dem Versicherungsnehmer aufgebürdete Kosten unzulässig sind und ein Mindest-Rückkaufswert erstattet werden muss.

Bis 2013 wurde das BGH noch des Öfteren angerufen, die Versicherungsgesellschaften bei Stilllegungen von Lebensversicherungen klare Verhältnisse zu schaffen. Dennoch bedeutet eine Kündigung meist ein finanzieller Verlust für die Versicherten.

Eine zweite Möglichkeit ist, seine Lebensversicherung "zu verkaufen". Durch die derzeitige Lage am Finanzmarkt ist aber auch diese Möglichkeit für den Verkäufer meist ein Verlustgeschäft. Grundsätzlich gilt für sowohl bei Kündigung einer Lebensversicherung als auch beim Verkauf einer solchen: der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer erlischt in jedem Fall.

Die dritte Möglichkeit, die Versicherungsleistung zumindest teilweise zu erhalten und dennoch die laufenden Kosten einzusparen, ist die Stilllegung der Lebensversicherung. Dieses Recht auf Beitragsfreistellung ist in §176 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Es bedeutet, dass der Versicherungsschutz zwar weiterläuft, allerdings beitragsfrei. Im Falle des Todes vermindert sich dadurch die Versicherungssumme. Zudem können Zusatzversicherungen, die im Vertrag inbegriffen waren, ihren Schutz verlieren. All dies gilt es, vor der Entscheidung zur Stilllegung einer Lebensversicherung zu prüfen.

Die Stilllegung einer Lebensversicherung ist, wie gesagt, keine Kündigung. Daher genügt ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft. Dennoch sollte dieses Schreiben folgende Angaben erhalten:

  • Anschrift und Name der Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsnummer
  • Das aktuelle Datum und den Ort
  • Die vollständige Anschrift des Versicherten.
  • Im Schreiben sollte formlos die Stilllegung der Versicherung zum nächstmöglichen Termin erklärt werden (empfehlenswert ist es, den §176 VVG) zu erwähnen.
  • Zudem sollte der Versicherte eine schriftliche Bestätigung der Beitragsfreiheit sowie die zukünftigen Versicherungsleistungen nach den neuen -bedingungen anfordern.
  • Das Schreiben sollte handschriftlich und eigenhändig unterschrieben werden.
  • Es empfiehlt sich zu Beweiszwecken ein Versand per Einschreiben-Rückschein

Ein weiterer Vorteil für die Stilllegung einer Lebensversicherung ist, dass die Beitragszahlung jederzeit wieder aktiviert werden kann, sobald sich die finanzielle Lage wieder stabilisiert hat.


Stilllegung der Lebensversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator für die Stilllegung der Lebensversicherung ein Schreiben erstellen...

Musterschreiben herunterladen:

Stilllegung der Lebensversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsgesellschaft
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Stilllegung der Lebensversicherung VERTRAGSNAME


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Lebensversicherung VERTRASNAME, mit der Vertragsnummer L1234567, nach § 176 VVG zum nächstmöglichen Zeitpunkt stilllegen möchte.

Bitte bestätigen Sie mir den Zeitpunkt der Stilllegung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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