Eine Kündigung des Fitnessstudios wegen einem Umzug ist laut Bundesgerichtshof nach Urteil XII ZR 62/15 seit 2015 in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Es besteht auf Seiten der Fitnesscenter keine Pflicht mehr, eine entsprechende Klausel zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages einzubauen.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 39 Wochen
vor 4 Jahre 50 Wochen
vor 5 Jahre 14 Wochen
vor 5 Jahre 19 Wochen
vor 5 Jahre 21 Wochen
vor 5 Jahre 22 Wochen
vor 6 Jahre 38 Wochen
vor 6 Jahre 40 Wochen
vor 6 Jahre 50 Wochen
vor 7 Jahre 4 Wochen