Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Unfallversicherung kündigen

 
Der Versicherte hat zwei Möglichkeiten, eine laufende Unfallversicherung zu kündigen. Es besteht die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung immer dann, wenn ein Ablauf des Versicherungsvertrages festgelegt ist.

Kündigungsfrist Beide Vertragsparteien können die Unfallversicherung unter Einhaltung einer in der Regel dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Liegt die Kündigung der Unfallversicherung nicht spätestens drei Monate vor dem in der Versicherungspolice genannten Ablauftermin beim Versicherungsunternehmen vor, so verlängert sich die Laufzeit der Unfallversicherung um ein weiteres Jahr. Ist die Laufzeit vertraglich festgeschrieben z. B. Laufzeit über fünf Jahre, so ist eine Kündigung durch den Versicherten erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Eine Kündigung kann dann zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Das Ende des Versicherungsjahres fällt nicht automatisch auf das Jahresende, daher sollte vor dem kündigen der Unfallversicherung im Vertrag nachgeschaut werden, wann der Vertrag begonnen hat.

Außerordentliche Kündigung der Unfallversicherung Neben der ordentlichen Kündigung hat ein Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Unfallversicherung. Bei einer außerplanmäßigen Erhöhung der Versicherungsbeiträge kann zum Termin der Erhöhung gekündigt werden.
Auch wenn ein Schadensfall eingetreten ist kann der Versicherte die Unfallversicherung kündigen. Hat der Versicherer einen Schaden bereits reguliert oder abgelehnt, so kann der Versicherte immernoch von seinem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Zu beachten ist hier allerdings ein geänderter Kündigungszeitraum. Die Kündigung des Versicherungsvertrages hat mit einer Frist von einem Monat nach Schadensregulierung bzw. einer erfolgten Ablehnung zu erfolgen. Der Versicherte kann eine sofortige Kündigung aussprechen. Alternativ ist eine Vertragskündigung zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres möglich. Die Unfallversicherung kündigen bedeutet nicht, dass vom Versicherten bereits geleistete Versicherungsprämien oder Beiträge von der Versicherung zurückerstattet werden. Deshalb ist es im Falle der außerordentlichen Kündigung empfehlenswert, die Unfallversicherung zum Ablauf eines Versicherungsjahres vorzunehmen.

Kündigung des Versicherungsnehmers durch das Versicherungsunternehmen Die sogenannte Nichtversicherungsfähigkeit ist gegeben bzw. kann eintreten, wenn sich während der Vertragslaufzeit beim Versicherten eine andauernde Pflegebedürftigkeit oder schwerwiegende Krankheit (z. B. Geisteskrankheit) einstellt. Der Versicherer kann dies zum Anlass nehmen, um die Unfallversicherung unter Hinweis auf die Nichtversicherungsfähigkeit eines bis dahin Versicherten zu beenden.

Im Falle der Kündigung einer Unfallversicherung durch den Versicherer wird diese einen Monat nach Eingang beim Versicherten wirksam.

Das Kündigungsschreiben für eine Unfallversicherung durch den Versicherten sollte folgendes beeinhalten:

  • Es ist ein Kündigungsschreiben zu verfassen, denn die Kündigung ist nur schriftlich gültig, unter Nennung von Ihrem Namen und Ihrer vollständigen Anschrift.
  • Bezeichnung/Nummer des Versicherungsvertrages
  • Name und Adresse des versichernden Unternehmens
  • Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Oder alternativ die Formulierung "fristwahrend zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Für den Fall, dass eine Ermächtigung zur Abbuchung vom Konto erteilt wurde, sollte diese im Kündigungsschreiben für die Zeit nach dem Kündigungszeitpunkt widerrufen werden.
  • Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
  • Einhaltung der Kündigungsfrist, es gilt das Datum des Eingangs beim Versicherungsunternehmen nicht der Poststempel.
  • Wichtig: Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht, ansonsten ist das Kündigungsschreiben ungültig.

Das Kündigungsschreiben für die Unfallversicherung sollte, um Probleme bei der Bearbeitung der Kündigung auf Seiten des Versicherers vorzubeugen, immer mit einem Sendebericht also per Einschreiben oder Einschreiben Rückschein versandt werden.

Für den Fall einer Folgeversicherung bei einem anderen Anbieter sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass der neue Unfallversicherungsvertrag unmittelbar nach Ablauf des alten Vertrages wirksam wird.

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