1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen
Navigation
Vorgehen bei fehlerhaften Handyrechnungen - Widerspruch, Mahnung, Kündigung
Nicht jede hohe Handyrechnung ist fehlerhaft, denn die Vielzahl der Möglichkeiten Datenvolumen zu verbrauchen sind oft schwer überschaubar. Neben den normalen Telefonaten können die unkontrollierte Internetnutzung und manchmal versteckte Kosten bei der Nutzung von Serviceangeboten oder bei der Handynutzung im Ausland, besonders im außer europäischen Ländern, wo hohe Kosten durch Roaming-Datenverbindungen entstehen, die Rechnung in die Höhe treiben können.
Die Überprüfung der Handyrechnung ist meist nicht leicht, denn einige Mobilfunkbetreiber stellen neben den tatsächlichen Verbindung versteckte nicht bestellte Leistungen, wie Zusatzdienste, SMS, MMS, Spiele, Virenscanner, Datendienste etc. in Rechnung.
Manchmal sind die Leistungen des abgeschlossenen Mobilfunkvertrages und die jeweils geltenden AGBs nicht leicht nachvollziehbar.
Gerade Neukunden werden gern nicht bestellte Dienste in Rechnung gestellt, die selbstverständlich nicht bezahlt werden müssen.
Um gegen ungerechtfertigte Rechnungen vorzugehen kann wie folgt vorgegangen werden:
Fehlerhafte Rechnung reklamieren Fehlerhafte oder unkorrekte Belastungen können nur nach eingehenden Kontrolle des Einzelverbindungsnachweises / Einzelentgeltnachweis (EEN) festgestellt werden.
Im Falle einer fehlerhaften Rechnung ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen ein schriftlicher Widerspruch an den Anbieter zu schicken. Es empfiehlt sich das Schreiben sicherheitshalber per Einschreiben-Rückschein an den entsprechenden Mobilfunkanbieter zu senden.
Der Widerspruch kann allerdings auch per Fax (Sendebericht aufbewahren) oder per E-Mail versandt werden. Bei einem Versand per E-Mail ist zu prüfen ob der Anbieter einem den Empfang des Schreibens schriftlich bestätigt.
Wenn die Einspruchsfrist von 8 Wochen überschritten wird, ist der Provider nicht verpflichtet Einzelentgeltnachweise zu erstellen oder eine technische Prüfung zu veranlassen.
Für den EEN und die Erstellung eines technischen Prüfungsprotokolls sollte dem Mobilfunkanbieter eine Frist von 3 Wochen gesetzt werden.
Wenn mehrere Mobilfunkanbieter genutzt werden, ist die Reklamation mit Angabe der unkorrekten Rechnungspositionen selbstverständlich an den zuständigen Betreiber zu richten.
Tipp: Dem Anbieter sollte eine Frist von 14 Tagen gesetzt werden innerhalb welcher dieser die fehlerhafte Abbuchung erstatten muss. Erfolgt dies nicht sollte die Lastschrift bei der eigene Bank beanstandet werden und anschließend nur der restliche korrekten Betrag an den Anbieter überwiesen werden. Eine Lastschrift kann bis zu 8 Wochen nach der Abbuchung zurückgeholt werden.
Der Provider wird den Einspruch des Kunden mit den reklamierten Positionen prüfen und eine korrekte, korrigierte Rechnung ausstellen. Durch den schriftlichen Widerspruch mit vollständigen Angaben zu den reklamierten Belastungen wird die Sperrung des Anschlusses verhindert.
Zusätzlich zum Widerspruch sollte die Bundesnetzagentur über den Sachverhalt informiert werden, da bei vermehrter falscher Rechnungsstellung die Netzagentur als Aufsichtsbehörde einschreiten kann.
Bei mehrfache unkorrekter Rechnungserstellung kann die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest hilfreich sein.
Anrecht auf eine genaue Mobilfunkrechnung Der Kunde hat ein Anrecht auf einen aussagekräftigen Einzelverbindungsnachweis über die mobilen Internet-Datenverbindungen oder Mobilfunkgebühren, um eine ordnungsgemäße Überprüfung der Handyabrechnung vornehmen zu können.
Weigert sich der Mobilfunkanbieter diesen zu erstellen, so besteht keine Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung. Eine ausgezeichnete Rechnung beinhaltet sogar eine Aufstellung der aufgerufenen Internetseiten oder genutzten Apps.
Widerspruch Durch die Zustellung des korrekten Widerspruchs werden beispielsweise die Sperrung des Anschlusses, ein Mahnverfahren, die Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen oder der Schufa-Eintrag verhindert.
Eine Anschlusssperrung darf erst ab einem berechtigten Betrag in Höhe von 75,00 Euro erfolgen, diese Berechtigung verfällt durch den bestehenden Widerspruch, der die Forderung als eine „bestrittenen“ Forderung darstellt.
Sollte keine korrigierte Rechnung ausgestellt werden, sich der Anbieter überhaupt nicht melden, ist der Widerspruch weiterhin aufrechtzuerhalten.
Dies ist dem Anbieter schriftlich mitzuteilen und Zahlung der beanstandeten Posten zu verweigern. Durch diese rechtmäßige Vorgehensweise wird der Mobilfunkbetreiber einlenken, die Reklamation anerkennen und fehlerhafte Beträge stornieren.
Kündigung des Mobilfunkvertrages Meist wird der Mobilfunkanbieter im Rahmen seines Kundenservices und im Hinblick auf den umkämpften Markt zugunsten des Kunden entscheiden.
Bei kontinuierlich unkorrekter Rechnungserstellung, ohne Reaktion des Anbieters auf die Widersprüche, des Kunden, besteht für den Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese ist gerechtfertigt, da bei jeder neuen Rechnung eine erneute eingehende Überprüfung vorzunehmen wäre und jeweils erneut das Widerspruchsverfahren eingeleitet werden müsste, um die Sperrung des Anschlusses zu verhindern.
Dies wäre für den Kunden unzumutbar und daher besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gleichfalls hat der Kunde einen Anspruch auf ein ordentliches Geschäftsgebaren und korrekte Rechnungslegung.
Widerspruch gegen fehlerhafte Handyrechnung Muster Muster
»Einfach mit dem Generator, bei einer fehlerhaften Handyrechnung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Widerspruch bei fehlerhafter Handyrechnung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Anbieter Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Widerspruch gegen die Telefonrechnung vom XX.XX.20XXSehr geehrte Damen und Herren, mit der Telefonrechnung vom XX.XX.20XX haben Sie mir Entgelte in Rechnung gestellt, welche mir nicht richtig erscheinen. (Falls in Rechnung ersichtlich: Diese Positionen sind in der Rechnung wie folgt bezeichnet: NAME UND BETRAG) Hiermit widerspreche ich dem Rechnungsbetrag, dies gilt ausdrücklich auch wenn es sich bei den Posten um Leistungen Dritter handeln sollte. Weder wollte ich derartige Leistungen noch ist mir bewusst dass ich eine solchen Vertrag abgeschlossenen hab. Für den Fall, dass Sie anderer Ansicht sind fordere ich Sie auf den Nachweis zu erbringen wann und unter welchen Bedingungen ein Vertrag abgeschlossenen wurde. Vorsorglich bestreite ich hiermit das Zustandekommen eines solchen Vertrages. Hilfsweise erkläre ich die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Außerdem fordere ich Sie hiermit auf mir unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie das Ergebnis der technischen Prüfung nach §45i TKG vorzulegen Sofern es sich um eine angebliche Drittanbieterleistung handeln, so fordere ich sie hiermit zusätzlich auf mir die ladungsfähige Anschrift des Anbieters zu nennen. Sollte sich diese Anschrift im Ausland befinden fordere ich die Angabe einer inländischen Zustellanschrift, notfalls die eines Zustellungsbevollmächtigten. ( Optional: Ferner setzte ich Ihnen hiermit eine 14-tägige Frist alle fehlerhaften Abbuchungen zu erstatten. Sollte innerhalb der Ihnen gesetzten Frist keine Erstattung der ungerechtfertigten Abbuchungen erfolgen werde ich die Lastschrift zu Ihren Kosten zurückbuchen. Alternativ bei geringen Beträgen: Die durch Ihre Abbuchung geleisteten Zahlungen sind ausdrücklich nur unter Vorbehalt. ) Weitere Details: Rechnungsnummer: RG-123456 Kundennummer: 123456 Konto: DEXXXXXXXXXXXX Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Erhalt dieses Schreibens und lassen Sie mir eine schriftliche Antwort zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
+
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 4 Jahre 39 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 5 Jahre 9 Wochen
vor 5 Jahre 11 Wochen
vor 5 Jahre 11 Wochen
vor 6 Jahre 28 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 39 Wochen
vor 6 Jahre 46 Wochen