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VVG Kündigung
Einige Verträge werden mit einer relativ kurzen Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Hierbei muss der Versicherungsnehmer laut Versicherungsvertragsgesetz innerhalb einer bestimmten kündigen, wenn er einer automatischen Verlängerung entgehen will beziehungsweise dies nicht anstrebt. In der Regel verlängert sich der Vertrag nach Ausbleiben eine rechtzeitigen Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.
»Kfz-Versicherung kündigen
»Haftpflichtversicherung kündigen
Bei anderen Versicherungsverträgen beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherungen liegt oftmals eine langjährige Laufzeit von bis zu 30 Jahren und mehr vor. Auch das Vorliegen einer sehr lange Laufzeit bei Versicherungsverträgen hindert einen Versicherten nicht, den Vertrag unter Beachtung bestimmter Faktoren vorzeitig zu und relativ unkompliziert zu beenden.
»Lebensversicherung kündigen
»Rentenversicherung kündigen
Ausführliche Informationen über spezielle Versicherungsverträge und wie Sie diese nach dem VVG kündigen können finden Sie auch über das Auswahlmenü links oben.
Während ein Versicherungsnehmer jederzeit bei Wahrung bestimmter Fristen die Kündigung aussprechen kann, sieht das Versicherungsgesetz für den Versicherer erschwerte Bedingungen vor. Ein Versicherer kann seinem Vertragspartner lediglich dann eine Kündigung aussprechen, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss unwahre Angaben gemacht hat, ein Schadensfall aufgetreten ist oder Versicherungsbeiträge nicht wie vereinbart gezahlt werden. Bei einigen Versicherungsarten kommen Verletzungen von sogenannten Obliegenheiten dazu.
Bei der VVG Kündigung wird zwischen mehreren Möglichkeiten unterschieden. Der Versicherte kann die Versicherung immer fristgerecht und mit verkürzten Fristen kündigen. In jedem Versicherungsvertrag und den zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen sind neben den Fristen bei einer ordentlichen Kündigung alle weiteren Gründe für eine außerordentliche Kündigung aufgeführt.
Grundsätzlich muss dem Versicherer die Kündigung des Versicherungsnehmers schriftlich zugestellt werden. Akzeptiert werden hierbei Briefform oder Fax-Versand. Inwieweit eine Frist gewahrt ist, entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens beim Versicherer. Bei einer fristgerechten (ordentlichen) Kündigung bleibt der Versicherungsschutz trotz Aussprechen der Kündigung bis zu deren Wirksam werden in vollem Maße bestehen.
Ein Kündigungsschreiben an einen Versicherer muss unbedingt enthalten:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Adresse und Unternehmensbezeichnung des Anbieters
- Kunden- und Vertragsnummer
- Termin der Kündigung oder notfalls die Formulierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Bei außerordentlicher Kündigung den Kündigungsgrund angeben (entfällt bei ordentlicher Kündigung)
- Zu empfehlen ist auch die Angabe von Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer
Kündigungsschreiben sicher versenden: Eine Kündigung ist so zu verschicken, dass notfalls vor Gericht der Beweis dafür angetreten werden kann. Ein bloßer Briefversand oder das Versenden als Einwurfeinschreiben reicht in der Regel nicht aus. Am besten ist es für ein Kündigungsschreiben, die Form Einschreiben mit Rückantwort zu wählen.
Geht eine Kündigung nicht fristgerecht beim Versicherer ein beziehungsweise wird von diesem nicht anerkannt, läuft der Vertrag weiter beziehungsweise verlängert sich. Steht das den Interessen und Beweisen des Versicherten entgegen, muss er gegen eine Vertragsweiterführung Widerspruch einlegen, einen Ombudsmann für Versicherungen anrufen oder Klage bei Gericht einreichen.
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