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Weihnachtsgeld Anspruch bei Kündigung

 


»Gekündigt worden was tun?

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld bei einer vorzeitigen Kündigung?

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass kein gesetzlicher Anspruch auf eine Auszahlung von Weihnachtsgeld besteht. Beschäftigte können jedoch eine Zahlung erwarten, wenn sich der Anspruch aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergibt.

Komplizierter wird die Rechtslage jedoch im Falle einer Kündigung vor Ablauf des Kalenderjahres. Dann stehen Arbeitnehmer häufig vor der Frage, ob ihnen das Weihnachtsgeld zusteht oder der Arbeitgeber gar berechtigt ist es zurückzufordern. Hierbei ist im Einzelfall immer zu unterscheiden, welchen Zweck der Arbeitgeber mit der Zahlung erreichen will, d.h. welchen Charakter das Weihnachtsgeld hat.

Anteilige Auszahlung des Weihnachtsgeldes Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.11.2013 (10 AZR 848/12) können Arbeitnehmer, die vor dem 31.12. des Kalenderjahres kündigen einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Entscheidend ist, dass es sich bei der Auszahlung um eine Sonderzahlung mit Mischcharakter handelt, d.h. das Entgelt wird für die Betriebstreue und die bereits geleistete Arbeit ausgezahlt. In solchen Fällen ist es unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine „Stichtagsregelung" (Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muss) vereinbart. Denn damit würde dem Beschäftigten der bereits durch seine Arbeitsleistung erbrachte Lohn entzogen werden. Kündigt ein Arbeitnehmer beispielweise am 30.06. und hätte im Dezember Anspruch auf eine Sonderzahlung mit Mischcharakter, stünden ihm 6/12 des Weihnachtsgeldes zu.

Zahlung einer Gratifikation als Belohnung der Betriebstreue Will der Arbeitgeber durch die Zahlung von Weihnachtsgeld lediglich die Betriebstreue des Arbeitnehmers belohnen, ist eine Kürzung unzulässig. Eine Gratifikation mit einem derartigen Charakter sieht in der Regel nur vor, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Stichtag besteht.

Der § 20 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) beinhaltet eine solche Regelung. Einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben nur diejenigen Beschäftigten, die sich am 01.12. im Arbeitsverhältnis befinden. Bei einem Ausscheiden im Laufe des Dezembers bleibt der Anspruch auf die Sonderzahlung trotzdem bestehen.

Wann ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung des Weihnachtsgeldes besteht Wurde das Weihnachtsgeld als reine Belohnung für die Betriebstreue ausgezahlt, und der Arbeitnehmer mit einer Stichtagsregelung z.B. 31.03. des folgenden Jahres an das Unternehmen gebunden, so kann bei einem vorzeitigem Ausscheiden eine Rückzahlungsverpflichtung bestehen, wenn ein Rückzahlungsvorbehalt vereinbart wurde.

Es hängt auch im Einzelfall davon ab, wie hoch die Sonderzahlung war und bis wann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern will. Das BAG hat in diesen Fällen Richtlinien entwickelt (Urteil von 21.05.2003, Az. 10 AZR 390/02).


 
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