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Übernahmemietvertrag

 
Wenn ein Mieter frühzeitig aus einem Mietvertrag rauskommen möchte, dann kann er mit dem Vermieter vereinbaren, dass er selbst einen Nachmieter sucht. In diesem Fall kann ein Übernahmemietvertrag zum Einsatz kommen. Im folgenden gehen wir nun darauf ein, was ein solcher Vertrag ist und wann und wie dieser geschlossen werden kann.

Was ist der Übernahmemietvertrag?

Bei einer Übernahme eines Mietobjektes ist es wichtig, dass ganz klar abgegrenzt wird, dass das Mietverhältnis mit dem vorherigen Mieter beendet wird und der neue Mieter auch klar als Mieter definiert wird. Eine Variante dafür ist der Übernahmemietvertrag.

In einem sogenannten Übernahmemietvertrag wird also vereinbart, dass das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter aufgelöst wird und der neue Mieter in den bestehenden Vertrag eintritt. Dabei müssen alle Vertragsparteien damit einverstanden sein und den Vertrag auch unterschreiben. Das sind der Vermieter, der bisherige Mieter und der zukünftige Mieter.

Ist eine Partei nicht einverstanden, kann ein Übernahmemietvertrag nicht geschlossen werden. Gerade der Vermieter sollte bedenken, dass der Mieter keinen rechtlichen Anspruch hat, sondern das es ein reines Entgegenkommen ist und er auch darauf bestehen kann, dass der bisherige Mieter das Vertragsverhältnis bis zum Ende auch erfüllt.

Die Vor- und Nachteile eines Übernahmemietvertrag

Der Vorteil liegt darin, dass der bestehende Vertrag bleibt, so muss kein neuer geschlossen werden. Außerdem muss der Vertrag auch nicht neu ausgehandelt werden. Auch die Renovierungsfristen, die bei einem solchen Übernahmemietvertrag ja verstreichen müssen von dem neuen Mieter in Kauf genommen werden.

Aber es gibt auch Nachteile, so hat der Vermieter kein Recht den Vertrag zu ändern, zum Beispiel also die Höhe der Miete oder der Betriebskosten anzupassen. Denn der neue Mieter tritt ja nur in den bestehenden Vertrag ein und übernimmt diesen genau so wie der ist.

Änderungsmöglichkeiten

Allerdings kann der Vermieter den Vertrag erweitern, wenn der neue Mieter damit einverstanden ist. Diese neuen Vereinbarungen sollten dann sehr genau in dem Übernahmemietvertrag aufgenommen werden. Wenn es viele Änderungen geben soll, dann kann es auch sinnvoll sein, gleich einen neuen Vertrag zu schließen, ansonsten kann der Übernahmemietvertrag schnell unübersichtlich werden.

Die rechtlichen Aspekte bei einem Übernahmemietvertrag

Rechtlich gesehen hebt der Vermieter mit einem Übernahmemietvertrag den Vertrag mit dem bisherigen Mieter auf und schließt mit dem neuen Mieter auch einen Mietvertrag. Er trifft also mit beiden Parteien eine Vereinbarung, diese sind dann in einem Übernahmemietvertrag zusammengefasst. So kann mit einem Vertrag das bisherige Verhältnis aufgelöst und ein neues geschlossen werden.

»Muster eines Übernahmemietvertrages


 
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