Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Abos von der Habibi Media GmbH (oder auch Harmswort-Windsor) kündigen

 
Wer als Kunde mit einem Unternehmen einen Vertrag über das Internet abschließt, tut dies nicht immer bewusst. Manchmal reicht ein kleiner Klick - und schon hängt man in einem Vertrag. Oder noch schlimmer - in einer Abofalle.

Die Firma Habibi Media GmbH, welche Angaben zufolge aktuell auch als Harmswort-Windsor GmbH firmiert, bietet seinen Kunden gleich auf mehreren öfters wechselnden Webseiten einen Shopping-Service.

Dabei landet der Kunde mit dem Klick auf die Premium-Mitgliedschaft in der Regel in einem Abonnement das in der weiteren Vertragslaufzeit sehr teuer wird. Auch gibt es eine Testmitgliedschaft mit einer Laufzeit 2 Wochen (die z.B: 1 Euro kostet) und sich danach automatisch verlängert und sehr viel teurer wird.

Berichten von Verbraucherzentralen zur Folge bleibt oft auch die erste Zahlungsaufforderung aus und es kommt erst ein Jahr später zu einer Aufforderung die Gebühren der deutlich teureren 2ten Laufzeit zu bezahlen. Es wird in diesem Zusammenhang auch von einer Abofalle gesprochen.

Wichtig zu wissen: Sollte gezahlt werden? Wenn gezahlt wird so wird dies vor Gericht oft als Beweis angesehen, dass man dem Vertrag zugestimmt hat. Daher empfiehlt es sich meist, wenn einem die genauen Kosten des Abonnements nicht offensichtlich mitgeteilt wurden, nicht zu zahlen.

Auch dann nicht, wenn der zum Beispiel von Habibi beauftragte Rechtsanwalt ein unerfreuliches Schreiben schickt.

Hiervon sollten sich Kunden keinesfalls beeindrucken lassen, denn nur weil ein Rechtsanwalt dazu auffordert, wird die Forderung als solche längst noch nicht rechtens.

Rechtswidrige Verträge bleiben ungültig, auch wenn Anwälte immer wieder versuchen, die Forderungen durchzusetzen.

Wer als Kunde aus Furcht vor Konsequenzen zahlt, wird vermutlich auch erhebliche Schwierigkeiten haben, sein Geld erstattet zu bekommen, selbst wenn er im Recht ist.

Tipp: Es kann Vorteilhaft sein dem Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben-Rückschein zu widersprechen.

Was bei einem Mahnbescheid unternehmen? Falls der Anbieter ein Mahnbescheid schicken sollte so muss diesem unbedingt innerhalb von 14-Tagen schriftlich beim Amtsgericht widersprochen werden, denn der Anbieter muss den ordentlichen Vertragsabschluss beweisen können.

Kündigungsfristen Bereits im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Abonnements bei den der Kunde im Vorfelde nicht ausreichend informiert wurde, rechtswidrig sind. Solche Abos werden oft auch als Abofallen bezeichnet. Inzwischen haben viele weitere Gerichte in ganz Deutschland entsprechende Entscheidungen gefällt.

Für den Kunden bedeutet das, dass es für ihn keine Kündigungsfrist gibt, denn rechtswidrige Verträge sind unwirksam. Das heißt, sie haben keine Gültigkeit.

Möchte oder muss man sich dennoch an die vom Anbieter vorgeschriebenen Fristen halten so ist davon auszugehen, dass die Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre beträgt und die Kündigung mehr als 3 Monate vor dem Laufzeitende beim Anbieter angekommen sein muss.

Währende einer 2-wöchigen Testphase kann oftmals zum Ende dieser Phase gekündigt werden. Sprich das Schreiben müsste noch vor dem Ende ankommen.

Hinweis: Wenn der Anbieter den Kunden nicht oder nicht richtig über sein Widerrufsrecht informiert hat so kann der Kunde auch nach mehr als 14-Tagen den Vertragsabschluss widerrufen. Mehr zum Thema Widerruf.

Kündigungsadresse Wer seinen Vertrag bei der Habibi Media GmbH kündigen will, kann die nachfolgenden Kontaktdaten nutzen:

Habibi Media GmbH
Neefestraße 88
09116 Chemnitz


Wichtig: Es ist zu empfehlen im Schreiben dem Vertragsabschluss zu widersprechen, wenn man über den Inhalt des Abonnements getäuscht wurde. Zusätzlich sollte dann auch hilfsweise der Vertrag widerrufen und äußerst hilfsweise der Vertrag gekündigt werden.

Ein Versand als Einschreiben-Rückschein kann Vorteilhaft sein, da auch wenn der Anbieter das Schreiben nicht annimmt Vorgericht ein Beleg über den Kündigungsversuch existiert. Es könnte auch vorkommen, dass der Firmenname oder der Firmensitz »mal eben« gewechselt wird, wenn der Anbieter dies seinen Kunden jedoch nicht ausreichend mitteilt so ist das Schreiben in der Regel dennoch gültig.

Kündigung Habibi Media Muster


»Einfach mit dem Generator, für das Habibi-Media-Abo, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Habibi Media Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Habibi Media GmbH
Neefestraße 88
09116 Chemnitz
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des angeblichen Habibi Media Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom XX.XX.20XX machen Sie einen Betrag in Höhe von XX,XX Euro für das angebliche Abos ABONAME gegen mich geltend. Hiermit weise ich daraufhin, dass ich meines Wissens kein solches (oder, falls der Vertragsabschluss ersichtlich war: kein so teures) kostenpflichtiges Abonnement bei Ihnen abgeschlossen habe.

(Oder: Über die von Ihnen geltend gemachten automatischen Preiserhöhungen wurde ich nicht informiert. Daher widerspreche ich diesen hiermit ausdrücklich.)

Im Falle, dass der von Ihnen beanspruchte Vertragsabschluss bestandhaben sollte widerrufe ich hiermit hilfsweise den Vertrag. Sollte ein solcher Widerruf unzulässig sein kündige ich hiermit den Vertrag hilfsweise zum nächstmöglichen Zeipunkt.

Im gleichen Zuge fordere Ich Sie auf alle, über mich, bei Ihnen gespeicherten Daten umgehend zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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