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Beim Gong Verlag kündigen
Alle Zeitschriften sind als Abonnement, sowohl gedruckt als auch als Digital-Abo, wöchentlich oder 14-tägig erhältlich. Daneben gibt es auch Test-Abos und Jahres-Abos zum Verschenken.
Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit Die Test-Abos haben eine Mindestlaufzeit von sechs Ausgaben und zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Nach dem Ende der Mindestlaufzeit kann jederzeit gekündigt werden.
Das Jahres-Abo und das ein Jahres-Abo zum Verschenken haben eine Mindestlaufzeit von 26 Ausgaben, beziehungsweise einem Jahr.
Die Abonnements verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei noch vor dem Fristablauf beim Gong Verlag ankommen.
Die Kündigungsfrist beträgt je nach Abonnement meist vier oder sechs Wochen.
Es kann maximal eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart sein. Daher empfiehlt es sich wenn nicht mehr als 3 Monate, bis zum Laufzeitende, Zeit ist sicherheitshalber im erhaltenen Abo-Vertrag und den AGB nachzuprüfen welche Kündigungsfrist für das eigene Abo vereinbart wurde.
Eine Rücksendung der erhaltenen Zeitschriften ist nicht erforderlich.
Fristlose außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht Eine Recht, auf eine Kündigung aus wichtigem Grund, besteht auch bei Abonnements. Der Grund muss aber zweifelsfrei bewiesen werden.
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Der Verlag ist berechtigt während der Laufzeit des Abonnements den Preis zu erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung jedoch mehr als zehn Prozent, steht dem Kunden meist ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
In einem solchen Fall erhählt der Kunde jedoch in der Regel im Vorraus ein Schreiben über die Änderungen und die Kündigung muss dann dem Verlag innerhalb von einem Monat nach der Mitteilung der Preiserhöhung vorliegen, um wirksam zu sein.
Werden die Preise erhöht lohnt es sich also in den AGB und im erhaltenen Vertrag nachzulesen ob dort eine entsprechende Regelung vereinbart ist. Auch wenn keine Regelung festgeschrieben ist kann eine außerordentliche Kündigung zum Erhöhungszeitpunkt versucht werden. -
Wenn die Zeitung nicht oder verspätet geliefert wird muss der Verlag zuerst schriftlich ermahnt werden und dabei eine ausreichende Frist gesetzt werden innerhalb das Problem, auch Mangel genannt, zu beheben ist. Nur wenn nach Ablauf dieser Frist weiterhin das Problem besteht ist eine fristlose Kündigung denkbar.
»Mehr zum Thema Mahnung bei Servicemängeln und ein Muster -
Bei einer AGB-Änderung gibt es die Möglichkeit der Änderung zu widersprechen und dadurch den Vertrag meist zu den alten Bedingungen fortsetzten zu können.
»Mehr zu einem solchen Widerspruch und ein Musterschreiben. -
Im Todesfall, also dann wenn der Kunde verstirbt sollte dem Anbieter zeitnah gekündigt werden und dabei die Sterbeurkunde in Kopie beigefügt werden.
»Mehr zur Kündigung von Verträgen im Todesfall
Wichtig: Wenn das Abo vorzeitig beendet werden soll ist im Schreiben der Grund zu nennen und es sollten Nachweise (in Kopie) beiliegen, sofern vorhanden.
Sicherheitshalber sollte bei einer fristlosen außerordentlichen Kündigung jedoch immer zustzlich auch hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden, damit das Abo in jedem Fall schnell beendet ist.
Widerrufsrecht Nach §312g und §355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, das auch bei Zeitschriften-Abonnements gilt.
Danach kann das Abonnement innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss an:
Gong Verlag GmbH
Münchener Str. 101/09
85737 Ismaning
gerichtet werden.
Der Widerruf kann per Fax, telefonisch, per Brief, als E-Mail oder durch das Widerrufsformular auf der Webseite erfolgen. Der Widerruf muss vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen, es reicht dabei jedoch aus wenn ein Widerrufsschreiben am letzten Tag verschickt wird, da in diesem Fall der Poststempel zählt.
Eventuell geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein Rücksendung erhaltener Zeitschriften ist nicht erforderlich.
»Mehr zum Thema Widerruf schreiben und ein Muster
Kündigungsadresse und Inhalt des Schreibens Die Kündigung des Zeitschriften Abonnement muss schriftlich an:
Gong Verlag GmbH
Münchener Str. 101/09
85737 Ismaning
erfolgen.
Die Kündigung kann per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen.
Das Kündigungsschreiben sollte dabei folgende Angaben enthalten:
- Den Namen des Abonnenten und seine Adresse.
- Die Adresse des Gong Verlages.
- Den genauen Namen des Abonnements und sofern vorhanden die Nummer.
- Das Datum zum dem gekündigt wird oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
- Das Aussprechen der Kündigung, es muss also eindeutig gesagt werden, dass das Abo gekündigt wird.
- Sowie das aktuelle Datum.
- Es empfiehlt sich besonders bei alten Verträgen, die vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, die eigenhändige Unterschrift.
- Wichtig ist es ein Nachweis über den Versand zu haben, deshalb ist es angebracht einen Brief per Einschreiben-Rückschein zu schicken und bei einem Fax den Sendebericht aufzubewahren.
Kündigung beim Gong Verlag Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung beim Gong Verlag, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Gong Verlag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Gong Verlag GmbH Münchener Str. 101/09 85737 Ismaning |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meines Abonnements der XYSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Abonnement der XY, mit der Vertragsnummer G123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich mein Abonnement der XY außerordentlich zum Änderungszeitpunkt. Die Vertragsnummer lautet G123456. ) Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Ihnen erteilte Lastschriftmandat widerrufe ich zum gleichen Termin. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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