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Berufskraftfahrer wegen Drogenkonsum fristlos außerordentlich kündigbar?

 
 Vor allem in der Bundeshauptstadt mehren sich die Fälle, in denen Busfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unter Drogen ihren Dienst versehen.

Ein Busfahrer hat offensichtlich Kokain konsumiert und in Marienfelde einen Linienbus gesteuert. Einer Frau fiel auf, dass der Busfahrer zunehmend die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und benachrichtigte nach dem Aussteigen die Polizei. Sie beobachtete während der Fahrt, wie der Fahrer einen Radfahrer abdrängte und mehrmals rote Ampeln übersah.

Die Polizisten unterzogen den Fahrer einem Drogentest und das Ergebnis einer genaueren Blutentnahme ergab, dass dieser unter Drogeneinfluss stand. Der Busfahrer erhielt daraufhin von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Der Fahrer erhob eine Kündigungsschutzklage um das Kündigungsschreiben anzufechten. Im folgenden eine Zusammenfassung des Urteils des Gerichts zu dieser Klage.

Urteil des Arbeitsgerichts von Berlin Das Arbeitsgericht Berlin entschied in seinem Urteil, dass die Berliner Verkehrsbetriebe einem Busfahrer, der seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen wahrgenommen hat, fristlos kündigen dürfen. Berufskraftfahrer müssen besondere Anforderungen erfüllen, die der Busfahrer offensichtlich vernachlässigte.

Der Pressesprecher der Berliner Verkehrsbetriebe erklärte, dass das Unternehmen plane, nach dem Zufallsverfahren Drogen- und Alkoholtests bei den Busfahrern durchzuführen. Mittlerweile verfügt die Polizei über verbesserte Drogentest-Geräte, die Beamte müssen jedoch im Umgang mit diesen Minilaboren geschult werden werden. Ein speziell entwickelter Speicheltest kann bis zu sechs verbotene Substanzen wie Kokain, Ecstasy, THC, Amphetamine, Opiate sowie das starke Beruhigungsmittel Benzodiazepine nachweisen. Mit Hilfe der verbesserten Geräte und Testverfahren sollen zukünftig nun noch mehr Täter überführt werden.

In der Vergangenheit entschuldigten bekiffte Fahrer ihre geröteten Augen mit einer Erkältung, heutzutage stellen die Beamten immer schneller fest, wenn der Fahrzeugführer high ist. Offensichtlich steigen bundesweit die Zahlen von Drogen- und Medikamentenmissbrauch im Straßenverkehr: immer häufiger werden bei Verkehrskontrollen fahrlässige Fahrer ertappt, die sich trotz Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs hinters Steuer ihres Wagens gesetzt hatten.

Drogenkonsumenten am Steuer sind sich leider subjektiv keiner Gefahr bewusst und verhalten sich sorgfaltswidrig. Wer ertappt wird, muss bei positiven Drogentest mit mit einem Gang zum Gericht und unter Umständen mit schweren Strafen rechnen, weil er nicht nur sich, sonder auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat. Außerdem ist der sofortige Entzug des Führerscheins die Konsequenz.

Um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, muss sich der Betroffene einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung unterziehen. Betroffene Fahranfänger, die in der Probezeit durch Drogenkonsum am Steuer auffallen, müssen zusätzlich an einem Aufbauseminar für Drogentäter teilnehmen und ihre Probezeit beträgt dann vier Jahre.


 
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