Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Bremer Straßenbahn (BSAG) kündigen

 
Die Bremer Straßenbahn AG (kurz BSAG) bietet ihren Kunden mehrere Abonnements an und arbeitet dabei mit mehreren Verkehrsunternehmen zusammen. Im Folgenden wird erklärt was bei einer Kündigung eines Fahrkarten-Abonnements bei der BSAG beachtet werden muss.

Kündigungsfristen Mit Ausnahme des Semestertickets, dessen Laufzeit 6 Monate beträgt, haben die anderen Abos, MIA, Miaplus, JahresTicket und JahresTicketPlus, eine Laufzeit von 12 Monaten, welche immer am ersten eines Monats beginnt.

Die ordentliche Kündigung der genannte Abos muss spätestens am 10ten des Vormonates vor dem Laufzeitende angekommen sein, ansonsten verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit.

Die Kosten für das Abo werden in der Regel per Lastschrift eingezogen und dem Kunden die Fahrkarten im Voraus zugesandt.

Auch das JobTicket für Erwachsene und Azubis hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Beim Jobticket muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten werden.

BOB-Tickes können bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. BOB-Karte muss an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben werden.

Wichtig: Alle erhaltenen Fahrkarten sind rechtzeitig nach der Kündigung abzugeben. Für eine verspätete Abgabe wird dem Kunde die Kosten einer vergleichbaren Monatskarte berechnet. Also für die Mia Jahreskarte z.B. die Mia Monatskarte.

Besonderheit:

Die Kunden können das Abonnement auch vor dem Ende der Laufzeit kündigen. Dabei ist dennoch die Kündigungsfrist einzuhalten, es wird aber vom Beendigungsmonat rückwärts gezählt.

Kündigt ein Kunde vor dieser Monatsfrist sein Jahresabonnement, so entfällt der gewährte Rabatt.

Das heißt, wenn der Kunde zum Beispiel 6 Monate vor Ablauf des Vertrages kündigt, muss er diesen, durch den Rabatt zum normalen Monatsticket entstandenen Differenzbetrag nachzahlen.

Ausnahme: Das Jugend-FreizeitTicket (JahresTicket) kann nicht auf diesem Wege vorzeitig gekündigt werden.

Fristlose außerordentliche Kündigung Das Fahrkartenabo kann vorzeitig, ohne eine Einhaltung der Laufzeit und der normalen Kündigungsfrist, beendet werden, wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt oder dann wenn das im Vertrag vereinbarte Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Im Folgende die wichtigsten Gründe:

  • Bei Tarifänderungen: muss bis 10. des Monates vor dem Monat in dem die Änderungen gültig werden gekündigt werden. Der Kunde wird also in der Regel im Voraus über die Anpassungen informiert. Eine Nachberechnung der bzw. der Differenzbetrag zum normalen Monatsticket wird in diesem Fall nicht berechnet.

    Das Jobticket kann bei einer Tarifänderung außerordentlich gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen, gezählt ab Mitteilung über die Änderungen, in Anspruch genommen werden.

    Wichtig: Werden nicht alle Tickets zusammen mit der Kündigung abgegeben, so wird für jeden angefangenen Monat das geänderte monatliche Beförderungsentgelt berechnet.
  • Beim Semesterticket: Gilt im Fall einer Exmatrikulation, dass die Verfassten Studentenschaften gegen ein entchendenen Nachweis die nicht in Anspruch genommenen Fahrtkosten erstatten. Das SemesterTickets ist dabei abzugeben. Kosten für bereits begonnene Monate werden nicht Erstattet.
  • Bei einem Umzug in das Ausland ist eine außerordentliche Kündigung denkbar. Die Rechtslage ist jedoch nicht eindeutig. In jedem Fall sollte jedoch eine vorzeitige Beendigung des Vertrages versucht werden. Als Nachweis sollte eine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt (in Kopie) der Kündigung angefügt werden.
  • Verstirbt ein Kunde der BSAG, der ein Jahresabonnement gebucht hatte, so haben die Angehörigen die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Hierzu muss die Sterbeurkunde vorgelegt und die restlichen Marken abgegeben werden. Der Vertrag endet dann mit dem Ende des Monats, der gerade gültigen Marke.

    Das Abo endet aber erst, wenn die Unterlagen, Sterbeurkunde (in Kopie) und noch gültige Marken/Fahrkarten vollständig bei der BSAG vorliegen.
Hinweis: Wenn fristlos außerordentliches gekündigt wird muss im Schreiben der Grund genannt werden und Nachweise (falls vorhanden) sollten in Kopie beiliegen.

Um sicher zu gehen empfiehlt es sich bei einer vorzeigen Kündigung auch immer zusätzlich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Widerrufsrecht Wenn das Fahrkartenabo im Fernabsatz, zum Beispiel im Internet, am Telefon, per Post (siehe auch §312c BGB), abgeschlossen wurde hat ein Privatkunde das Recht das Abonnement zu widerrufen.

Wird das Abo widerrufen, so gilt es als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Gebühren werden einem erstattet. Von der Erstattung können jedoch Anteilig bereits entstandene Kosten, und auch die Fahrtkosten für bereits nutzbare Tage, abgezogen werden.

Dabei ist eine Frist von 14 Tagen einzuhalten innerhalb welcher der Widerruf verschickt werden muss (es Zählt also das absende Datum, sofern es bewiesen werden kann).

Die Frist beginnt mit dem Erhalt der ordentlichen Widerrufsbelehrung (meist im Vertrag enthalten) und des Abschlusses des Vertrages.

»Mehr zum Thema und ein Muster eines solchen Schreibens

Was sollte im Schreiben enthalten sein? Es empfiehlt sich in jedem Fall die vollständige eigene Adresse anzugeben, sowie die genaue Bezeichnung des Abonnements und des Kündigungstermines.

Laut den AGB sollte unbedingt die Kundennummer angegeben werden. Diese findet sich auf den Rechnungen und auch auf dem Begrüßungsschreiben.

Kündigungsadresse Die Kontaktdaten für die Kündigung oder einen Widerruf lauten:

Bremer Straßenbahn AG
Flughafendamm 12
28199 Bremen

Tel.: 0421 5596-0
Fax: 0421 5596-302


Die Kündigung und der Widerruf sollte nach den AGB der BSAG schriftlich erfolgen. Beim Postversand kann es vorteilhaft sein ein Einschreiben-Rückschein zu nutzen.

Kündigung BSAG Muster


»Einfach mit dem Generator, für das BSAG-Abo, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben BSAG Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Bremer Straßenbahn AG
Flughafendamm 12
28199 Bremen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines BSAG Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abonnement der Fahrkarte MIA/MIAplus/Semesterticket/ JahresTicket/ JahresTicketplus/Jobticket fristwahrend zum nächstmöglichen Zeitpunkt (oder: zum XX.XX.20XX).

(
Oder: Wegen den Tarifänderungen kündige ich das Abonnement ABONAME außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.

oder: Wegen meines Umzuges in das Ausland kündige ich das Abonnement ABONAME außerordentlich zum XX.XX.20XX. Eine Kopie meiner Abmeldung beim Einwohnermeldeamt finden Sie anbei.
)

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Meine Kundennummer lautet: B123456

(Optional: Die bereits erhaltenen Fahrkarten finden sich anbei.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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