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Bundesfreiwilligendienst (BFD) kündigen
Und zwar in §§ 620, 621, 622 und 633. Die allgemeinen Regelungen zur Kündigung des BFD finden sich in der Vereinbarung, die von der Einsatzstelle bzw. dem Bundesamt und dem Freiwilligen und im Falle der Minderjährigkeit des Freiwilligen durch die Erziehungsberechtigten unterzeichnet wird.
Kündigungsfristen Während der Probezeit, welche 6 Wochen dauert, muss die Kündigung mindestens zwei Wochen vor dem Ablauf der Probezeit dem Bundesamt oder dem Freiwilligen vorliegen. Das heißt, sowohl die Einsatzstelle, wie auch der Freiwillige können während der Probezeit jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Nach der Probezeit kann der Bundesfreiwilligendienst mit einer Frist von 4 Wochen zum 15ten einer Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.
Auflösungsvertrag statt Kündigung Üblicherweise stimmen die Träger des BFD auch einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages zu, sofern der Freiwillige eine Ausbildung, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder ein Studiums aufnehmen möchte.
Sofern beide Seiten einverstanden wird, dann ein sogenannter Auflösungsvertrag vereinbart.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Der BFD kann im Rahmen einer fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung nach der Probezeit durch die Einsatzstelle jederzeit gekündigt werden. Bei einer fristlosen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen ab bekanntwerden des Kündigungsgrundes. Für eine solche Kündigung muss jedoch ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegen. Denkbare Gründe sind unter Anderem:
»Mobbing
»Sexuelle Belästigung
»Gefährlicher Arbeit
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende des Kalendermonats bekannt gegeben werden.
Wichtig: Erfolgt eine fristlose Kündigung seitens der Einsatzstelle, muss ein Grund angegeben werden, warum die Kündigung erfolgt. Die Einsatzstelle muss diese Kündigung sofort dem Bundesamt zur Prüfung vorlegen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem das Bundesamt von den Umständen der Kündigung informiert wird.
Wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Interessenabwägung der Einsatzstelle oder des Freiwilligen das Dienstverhältnis unter keinen Umständen auch noch einen Tag fortgesetzt werden kann, endet das Dienstverhältnis sofort nach Aussprechen der Kündigung. Ansonsten übernimmt die Klärung des Sachverhaltes die jeweils zuständige Regionalbetreuerin bzw. der zuständige Regionalbetreuer.
Das Kündigungsschutzgesetz findet bei einer fristlosen Kündigung durch die Einsatzstelle keine Anwendung.
Form und Inhalt der Kündigung Die Kündigung eines BFD bedarf der Schriftform. Zu richtigen ist die Kündigung an die Einsatzstelle. Diese leitet das Kündigungsschreiben an das Bundesamt weiter. Von dort erhält der Freiwillige die Kündigungsbestätigung.
Ist der Freiwillige noch minderjährig, kann der Bundesfreiwilligendienst nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten gekündigt werden. Die Kündigung des BFD eines minderjährigen Freiwilligen muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Die schriftliche Kündigung des BFD muss dem Bundesamt bis zum 3. eines Monats vorliegen.
Kündigung des BFD Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des BFD, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben BFD Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Name der Einsatzstelle Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des BundesfreiwilligendienstesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Bundesfreiwilligendienst fristwahrend zum XX.XX.20XX. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Oder: hiermit kündige ich den Bundesfreiwilligendienst zum nächstmöglichen Termin, da ich eine Ausbildungsstelle / ein Studienplatz / eine Arbeitsstelle erhalten habe.) Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit und stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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