Für gesetzlich versicherte Mitglieder der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) ist in den meisten Fällen keine Kündigung mehr erforderlich, sondern lediglich ein Neuaufnahmeantrag bei der Wunschkasse einzureichen.
In der Regel muss vor einer Kündigung jedoch die sogenannte Bindungsfrist eingehalten werden, was bedeutet, dass nicht jederzeit gekündigt werden kann. Mehr dazu und zu den Details zu den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten im Folgenden.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 4 Jahre 40 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 5 Jahre 10 Wochen
vor 5 Jahre 11 Wochen
vor 5 Jahre 12 Wochen
vor 6 Jahre 28 Wochen
vor 6 Jahre 30 Wochen
vor 6 Jahre 40 Wochen
vor 6 Jahre 46 Wochen