Für gesetzlich versicherte Mitglieder der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) ist in den meisten Fällen keine Kündigung mehr erforderlich, sondern lediglich ein Neuaufnahmeantrag bei der Wunschkasse einzureichen.
In der Regel muss vor einer Kündigung jedoch die sogenannte Bindungsfrist eingehalten werden, was bedeutet, dass nicht jederzeit gekündigt werden kann. Mehr dazu und zu den Details zu den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten im Folgenden.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 25 Wochen
vor 4 Jahre 35 Wochen
vor 5 Jahre 12 Stunden
vor 5 Jahre 5 Wochen
vor 5 Jahre 6 Wochen
vor 5 Jahre 7 Wochen
vor 6 Jahre 23 Wochen
vor 6 Jahre 25 Wochen
vor 6 Jahre 35 Wochen
vor 6 Jahre 42 Wochen