Für gesetzlich versicherte Mitglieder der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) ist in den meisten Fällen keine Kündigung mehr erforderlich, sondern lediglich ein Neuaufnahmeantrag bei der Wunschkasse einzureichen.
In der Regel muss vor einer Kündigung jedoch die sogenannte Bindungsfrist eingehalten werden, was bedeutet, dass nicht jederzeit gekündigt werden kann. Mehr dazu und zu den Details zu den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten im Folgenden.
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