Begriffsklärung: Was ist ein befristetes Arbeitsverhältnis?
Ein Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf einer festgelegten Zeit (Zeit-Befristung)
oder bei Erreichen eines bestimmten Zweckes (Zweck-Befristung)
ohne Erfordernis einer Kündigung (nach § 622 BGB) endet gilt als befristet (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge - TzBfG).
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