Der nach § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehene Verwaltungsbeirat ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter, das dritte Organ der Eigentümergemeinschaft. Seine Aufgabe ist die Unterstützung des Verwalters in beratender Funktion. Er stellt zudem ein Kontrollorgan dar, das aus dem Kreis der Wohnungseigentümer bestellt wird und deren Vertrauen genießt.
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