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Kündigung bei Beleidigung

Urteil: Kündigung nach Facebook-Gemecker zulässig und rechtskräftig Az.: 127-007-12 +  

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Nunmehr dürfte es spätestens amtlich sein. Das Internet und mithin die Erfindung der Social Community hat die Gerichtsbarkeit in Deutschland erreicht. Nachdem ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt worden war, nachdem er via Facebook über seinen Arbeitgeber geschimpft hatte, erklärten die Richter am Landesarbeitsgericht
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