Nunmehr dürfte es spätestens amtlich sein. Das Internet und mithin die Erfindung der Social Community hat die Gerichtsbarkeit in Deutschland erreicht. Nachdem ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt worden war, nachdem er via Facebook über seinen Arbeitgeber geschimpft hatte, erklärten die Richter am Landesarbeitsgericht
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 35 Wochen
vor 4 Jahre 45 Wochen
vor 5 Jahre 10 Wochen
vor 5 Jahre 15 Wochen
vor 5 Jahre 16 Wochen
vor 5 Jahre 17 Wochen
vor 6 Jahre 33 Wochen
vor 6 Jahre 35 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 7 Jahre 16 Stunden