Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und mit dem Arbeitgeber auch kein Aufhebungsvertrag vereinbart, so verletzt der Arbeitnehmer seinen Leistungspflichten gemäß §§ 611, 611a Abs. 1 BGB, wenn er einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. mehr erfahren
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 45 Wochen
vor 5 Jahre 3 Wochen
vor 5 Jahre 20 Wochen
vor 5 Jahre 25 Wochen
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 44 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 7 Jahre 3 Wochen
vor 7 Jahre 10 Wochen