Das Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde am 25. Juni 2021 vom Bundesrat beschlossen, nachdem zuvor der Bundestag dem Gesetz zugestimmt hatte.
Mit dieser Gesetzesänderung wurden Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen, um die Bürgerinnen und Bürger bei Abonnements, wie Telefonverträgen, nicht mit langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu benachteiligen.
Geplant war dabei unter anderem, Verbraucherverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren nicht mehr zu gestatten. Was tatsächlich in dem Gesetz verankert wurde, erfahren Sie in den folgenden Absätzen.
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