Ein Betriebsrat kann in jedem Unternehmen mit 5 oder mehr Beschäftigten gebildet werden. Die zahlenmäßige Größe des Betriebsrates wird von der Unternehmensgröße bestimmt. Etwa pro 20 Angestellten verdoppelt sich die Größe des Betreibsrates.
Kündigung unter Mitwirkung des Betriebsrates
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