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Der Kleingarten ist rechtlich gesehen ein Kleingartenpachtverhältnis und unterliegt dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG).
Pachtverträge über Kleingärten können, auf Grund von § 6 BKleingG, nur unbefristet geschlossen werden.
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Ein Garten stellt üblicherweise ein Grundstück überwiegend zur Landwirtschaft dar. Unter Landwirtschaft versteht man dabei auch lediglich die gartenbauliche Erzeugung. Somit ist ein Pachtvertrag über einen Garten in der Regel ein Landpachtvertrag gemäß
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