Lässt sich eine Forderung nicht beitreiben, bleibt dem Gläubiger grundsätzlich keine andere Wahl, als das gerichtliche Mahnverfahren anzustreben. Ein gerichtliches Verfahren ist meist zeit- und kostenaufwändig. Das Mahnverfahren nach §§ 288 ff. ZPO ist sowohl günstiger als auch bequemer.
Zum Muster
Hat ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht geleistet, wird der Gläubiger zunächst versuchen, den geschuldeten Betrag durch Zahlungserinnerungen oder Beauftragung eines Inkassoinstituts beizutreiben.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 4 Jahre 40 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 5 Jahre 10 Wochen
vor 5 Jahre 11 Wochen
vor 5 Jahre 12 Wochen
vor 6 Jahre 28 Wochen
vor 6 Jahre 30 Wochen
vor 6 Jahre 40 Wochen
vor 6 Jahre 46 Wochen