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Widerspruch gegen ein Mahnbescheid einlegen

 
Lässt sich eine Forderung nicht beitreiben, bleibt dem Gläubiger grundsätzlich keine andere Wahl, als das gerichtliche Mahnverfahren anzustreben. Ein gerichtliches Verfahren ist meist zeit- und kostenaufwändig. Das Mahnverfahren nach §§ 288 ff. ZPO ist sowohl günstiger als auch bequemer.

»Widerspruch gegen eine Abmahnung als Arbeitsgebiet

Wird kein Widerspruch eingelegt, wird dem Mahnbescheid nach rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Dieser kann dann zur Vollstreckung genutzt werden und verjährt erst nach 30 Jahren.

Wann ist ein Mahnbescheid zulässig und wie wird dieser beauftragt? Wenn sich der Schuldner in Verzug befindet, kann ohne weitere Fristsetzung das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt werden. Im Mahnverfahren gibt es unterschiedliche Phase. Der Gläubiger beantragt zunächst durch entsprechende Vordrucke einen Mahnbescheid.

Dort gibt er Hauptforderung sowie seine Nebenforderungen an. Das Gericht prüft den Antrag nur noch auf seine formale Richtigkeit und Plausibilität. Deswegen Aus diesem Grund wird dem Schuldner im Mahnverfahren die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch einzulegen. Die sachliche Richtigkeit des geltend gemachten Anspruchs prüft das Gericht bis zu diesem Zeitpunkt nicht.

Bei formaler Richtigkeit ergeht dann auf den Antrag ein Mahnbescheid.

Es besteht das Recht des Schuldners, Widerspruch nach § 694 ZPO gegen den Mahnbescheid einzulegen. Dafür hat dieser mindestens zwei Wochen Zeit, der Widerspruch kann aber bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheides eingelegt werden.

Wichtig: Wird kein Widerspruch eingelegt, wird die Forderung als unstrittig angesehen, sodass ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird. Dagegen kann der Schuldner dann Einspruch einlegen, allerdings unter ungünstigeren Bedingungen als beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Folgen bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid Mit dem Widerspruch wird das einfache Mahnverfahren zunächst unterbrochen. Schon bei der Antrage auf Durchführung eines Mahnbescheids kann der Gläubiger bestimmen, dass im Falle eines Widerspruchs ein streitiges Gerichtsverfahren durchführen will.

In diesem Fall wird das Verfahren bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid als herkömmliche Klage an das zuständige Gericht geleitet. Der Gläubiger wird hierüber informiert, der dann entscheiden kann, ob er Klage erhebt, damit der Schuldner zur Zahlung der Forderungen verurteilt wird. Dieses Begehren muss er nun auch sachlich ausreichend begründen.

Für die Begründung der Klage hat der Antragsteller in der Regel zwei Wochen Zeit. Dabei werden wieder erneut Gerichtskosten für das Verfahren fällig. Diese werden im Verfahren zu der Gesamtforderung dazu gerechnet.

Vor- und Nachteile des Widerspruchs gegen Mahnbescheid Ist eine Forderung in der Sache eigentlich berechtigt, ist es für den Schuldner ratsam, keinen Widerspruch gegen den ergangenen Mahnbescheid zu erlassen. Andernfalls kommt es nämlich zu einem ordentlichen Gerichtsprozess, durch welchen sich die Gesamtschuld durch die zusätzlichen Gerichtskosten und den weiteren Verzug erhöht.

Ist der Schuldner aber der Meinung, die Forderungen seien gänzlich unberechtigt, muss er natürlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, um zu verhindern, dass ein Titel gegen ihn erwirkt wird.

Ob ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid angebracht ist, hängt also ganz wesentlich von der Berechtigung der geltend gemachten Forderung ab.

»Muster für den Widerspruch gegen ein Mahnbescheid
»Abofallen


 
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