Bei Problemen, auch Mängeln genannt, bei einem Leistungsvertrag kommt es auf die richtige Mahnung an.
Liegt ein eindeutiger Mangel, der vom Vertragspartner verursacht wurde oder diesem anzulasten ist, so sollte dem Vertragspartner eine schriftlich Mahnung geschickt werden, denn für Mängel besteht ein Recht auf Nachbesserung oder Nacherfüllung je nach Vertragsausgestaltung meist auf Basis von §439 BGB oder §635 BGB.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 4 Jahre 39 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 5 Jahre 9 Wochen
vor 5 Jahre 10 Wochen
vor 5 Jahre 11 Wochen
vor 6 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 39 Wochen
vor 6 Jahre 46 Wochen