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Mahnung bei Problemen und Mängeln mit dem Leistungsvertrag
Liegt ein eindeutiger Mangel, der vom Vertragspartner verursacht wurde oder diesem anzulasten ist, so sollte dem Vertragspartner eine schriftlich Mahnung geschickt werden, denn für Mängel besteht ein Recht auf Nachbesserung oder Nacherfüllung je nach Vertragsausgestaltung meist auf Basis von §439 BGB oder §635 BGB.
Bei einem Leistungsvertrag ist der Unternehmer als Schuldner zu einer Leistung verpflichtet und wird "nach Leistung" bezahlt. Die Leistung kann eine Dienstleistung (Dienstvertrag nach § 611 BGB) oder Werkleistung (Werkvertrag nach §631 BGB) sein.
Der Werkvertrag unterscheidet sich von einem Dienstvertrag in einem wesentlichen Punkt: vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg, während beim Dienstvertrag eine Tätigkeit oder Sorgfaltsverbindlichkeit entscheidend sind.
Für den Fall, dass eine außerordentliche Kündigung des Leistungsvertrages unumgänglich wird, ist daher wichtig zu erkennen, ob die fehlerhafte Leistungserbringung die Tätigkeit (Dienstleistung) oder das Ergebnis (Werk) betrifft.
Allerdings: Nach EU Recht erfasst eine Dienstleistung in vielen Fällen auch Dienste und Werke. Betroffen sind davon Verträge, die über die Landesgrenzen hinaus geschlossen werden.
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Recht auf Mängelbeseitigung und dem Recht, einen Vertrag wegen fehlerhafter Leistung vorzeitig zu kündigen.
Solange die Erbringung der Leistung vom Schuldner nicht verweigert wurde und keine wichtigen Gründe vorliegen, die eine weitere Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, muss der Vertragspartner jedoch vor einer Kündigung mit einer Mahnung ermahnt werden.
Im Folgenden eine Erklärung worauf es bei dieser Mahnung ankommt und ein Musterschreiben.
Form, Inhalt und Versand der Mahnung Wichtig: Eine Beschwerde ist keine Mahnung Mahnungen, die missverständlich als Beschwerde angesehen werden können, haben keine rechtlichen Wirkungen als Mahnung und setzten den Schuldner daher auch nicht in den Verzug.
Werden geschuldete Leistungen angemahnt, ist darauf zu achten, dass Mahnungen immer auch einen Rechtsanspruch enthalten.
Für die Erstellung einer Mahnung ist somit wichtig, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und die Mahnung klar und verständlich formuliert ist:
- Die Mahnung muss schriftlich erfolgen.
- Absender, Datum und Empfänger müssen ersichtlich sein.
- Der Mangel muss ausführlich beschrieben sein.
- Es muss erkennbar sein, dass der Mangel dem Auftragnehmer zuzurechnen ist.
- Dem Leistungsschuldner muss eine realistische Frist zur Behebung des Mangels gesetzt werden.
- Es ist darauf hinzuweisen, dass weitere Schritte unternommen werden, wenn der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben wird.
- Wenn möglich eine Fotodokumentation dem Schreiben beifügen.
- Für den Fall, dass der Mangel nicht behoben wird, kann vorsorglich die außerordentliche Vertragskündigung ausgesprochen werden.
-
Die Zustellung und der Zugang müssen auf einem möglichst sicheren Wege zu Erfolgen, da den Mahnenden die Beweislast trifft.
Je nach Auftragsvolumen und Sachlage kann sich dazu ein Einschreiben-Rückschein oder eine Zustellung per Bote eignen. - Eine Kopie der Mahnung sollte aufbewahrt werden.
Folgen einer Mahnung Der Vertragspartner wird durch den Zugang einer berechtigten Mahnung in Verzug gesetzt und die Vertragsverletzung genau niedergeschrieben.
Ferner wird der anderen Partei durch die Mahnung die Möglichkeit gegeben den Mangel, innerhalb einer angemessenen Frist, zu beseitigen. Die Gegenseite muss nun reagieren um weitere Rechtsfolgen zu vermeiden.
Ausnahme: Wenn der Vertragspartner den Ursprung und das Fortbestehen des Mangels nicht zu verantworten hat so kommt er durch eine Mahnung nicht in Verzug (siehe auch §286 Absatz 4 BGB).
Dazu gehört auch wenn für die Beseitigung, des Mangels, die Mithilfe der anderen Partei erforderlich ist und diese nicht mitwirkt.
Folgen wenn der Vertragspartner nicht reagiert oder eine Nachbesserung ablehnt Wenn der Vertragspartner auf eine gerechtfertigte Mahnung nicht reagiert und die gesetzte Frist erfolglos verstreicht, oder vom Partner eine Nachbesserung verweigert wird, werden zahlreiche Möglichkeiten gewährt.
Als Folge kann in den meisten Fällen vom Vertrag zurückgetreten werden (siehe auch §323, §324 BGB und §639 BGB).
Bei einigen Verträgen, zum Beispiel bei Werkverträgen kann jedoch im Vertrag der Rücktritt vertraglich Ausgeschlossen worden sein. In einem solchen Fall besteht nur noch eingeschränkt ein Rücktrittsrecht, zum Beispiel wenn der Mangel dem Vertragspartner bekannt war und dies arglistig verschwiegen wurde oder wenn der Empfänger vom Mangel wusste und die Leistung dennoch abgenommen hat.
Wichtig: Für ein Rücktritt vom Leistungsvertrag bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Bereits erhaltene Leistungen sind sofern möglich zurück zu gewähren.
»Details zum Rücktritt bei Kaufverträgen
Eine weitere Folge ist darüber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz sofern es durch die nicht oder verspätet erbrachte Leistung zu einem Schaden gekommen ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bestmöglich versucht werden muss den entstanden Schaden zu reduzieren. Daher sollten alle Abhilfemaßnahmen genaustens dokumentiert werden.
Sollte wegen der Nicht- oder Schlechtleistung anderweitig Ersatz beschafft werden müssen so können dadurch entstandene höhere Kosten, als sogenannter Verzögerungsschaden, zusätzlich als Schadensersatz gefordert werden.
Ferner kann ein Kunde für die Leistungen, welche er im Vertrauen auf die Leistungserbringung des Vertragspartners vorgenommen hat, unter Umständen ein sogenannten Aufwendungsersatz fordern (siehe auch §284 BGB).
Eine zusätzliche Folge der verspäten oder Nichtleistung ist das der Vertragspartner eine eine erweiterte Haftung trifft, dadurch das er in Verzug geraten ist (siehe 287 BGB). Er kann dadurch je nach Sachlage auch für Schäden haftbar gemacht werden welche nachträglich in Folge seiner Schlecht- oder Nichtleistung entstanden sind.
Mahnung Leistungsvertrag Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Mahnung bei einem Leistungsvertrag, ein Schreiben erstellen...
Mahnschreiben herunterladen:
Mahnung Leistungsvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
MahnungSehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des mit Ihnen vereinbarten VERTRAGSNAME Vertrages beanstande ich Folgende Mängel: (Ausführliche und nachvollziehbare Beschreibung der Mängel, evtl. mit Fotodokumentation) Ich weise Sie daraufhin, dass sie aus den oben genannten Gründen wesentliche Leistungen des Vertrags nicht / nicht richtig / nicht fachgerecht geleistet haben. Hiermit fordere ich Sie auf, den / die oben genannten Mangel / Mängel schnellstmöglich zu beheben. Für die Mängelbehebung setzte ich Ihnen hiermit eine Frist von 2 Wochen, gezählt ab ab Zugang dieses Schreibens. Für den Fall, dass der Mangel nach dieser Frist nicht behoben ist, erkläre ich hiermit vorsorglich die außerordentliche Kündigung. (Optional: Die Vertragsnummer lautet: LV1234567.) Schon jetzt mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich mir vorbehalte Ersatz für etwaige Schäden geltend zu machen, die mir durch eine verspätete Vertragserfüllung entstehen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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