Eine Sturmversicherung sichert diverse Schäden, welche durch Stürme mit hohen Windstärken entstehen können, ab. Die Versicherung wird zu verschiedenen Tarifen angeboten, die sich nach der Wohnfläche, genauen Adresse und zusätzlichen Versicherungsbausteinen richten. Bei einer Kündigung - vor allem vor der vereinbarten Vertragslaufzeit - muss auf diese Voraussetzungen geachtet werden.
Das Versicherungsverhältnis besteht alleine oder als Bestandteil in der Wohngebäudeversicherung. Rechtliche Grundlagen sind unter Anderem im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)zu finden. Es werden zwei Kündigungsformen nach § 11 VGG unterschieden: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung (zum Beispiel eine fristlose Kündigung).
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