Zum Muster
Es gibt verschiedenen Arten von Vermögen. Zu einer Art gehören die Teilfonds (auch Subfonds genannt). Sie können in der Rechtsprechung verschiedene Ausgestaltungsmerkmale haben. Dabei kann man auf den Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag und den Anteilwert zurückgreifen (siehe §34 InvG).
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