Nach § 175 SGB V (Ausübung des Wahlrechts), können gesetzlich Versicherte ab Vollendung des 15. Lebensjahres ihre Krankenversicherung frei wählen.
Wer von der Techniker Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse (GKV) wechseln möchte, kann dies seit 01.01.2021 sogar ohne Kündigung tun. Es genügt nun, einen Neuaufnahmeantrag bei der Krankenkasse der Wahl zu stellen. Um alles Weitere kümmert sich die neue Kasse.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 4 Jahre 39 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 5 Jahre 9 Wochen
vor 5 Jahre 10 Wochen
vor 5 Jahre 11 Wochen
vor 6 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 39 Wochen
vor 6 Jahre 46 Wochen