Nach § 175 SGB V (Ausübung des Wahlrechts), können gesetzlich Versicherte ab Vollendung des 15. Lebensjahres ihre Krankenversicherung frei wählen.
Wer von der Techniker Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse (GKV) wechseln möchte, kann dies seit 01.01.2021 sogar ohne Kündigung tun. Es genügt nun, einen Neuaufnahmeantrag bei der Krankenkasse der Wahl zu stellen. Um alles Weitere kümmert sich die neue Kasse.
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